2022-12

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Party Versicherung X
Area Licence holders
Topic Other
Summary Das Versicherungsunternehmen X ersuchte gestützt auf die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen um eine Erhöhung der Selbstbehalte in den Zusatzversicherungsbedingungen ihres Produktes Y. Die FINMA wies dieses Gesuch mit der Begründung ab: Anpassungen von Tarifen der Krankenzusatzversicherung können grundsätzlich nur im Umfang der bisher noch nicht berücksichtigten exogenen Teuerung, erfolgen; vorliegend war diese negativ. Dieser Grundsatz gilt auch bei indirekten Tarifanpassungen, welche durch direkte Leistungseinschränkungen, wie namentlich die Erhöhung von Selbstbehalten, erfolgen.
Measures Abweisung der von der Versicherung X beantragten Anpassung des Geschäftsplans (Anpassung allgemeine Versicherungsbedingungen) für ihr Produkt Y betreffend die Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung (Art. 4 Abs. 2 Bst. r i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VAG)
Legal force Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Communication -
Date of decision 04.11.2022
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