Name | Hans-Peter Metzler |
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Ruling dated | 20.09.2022 |
Details | Hans-Peter Metzler, geboren am 26. Oktober 1960, österreichischer Staatsangehöriger, in Au, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne die notwendige Bewilligung unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. lnsbesondere wird Hans-Peter Metzler angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie die entsprechende Werbung ohne die notwendige Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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