Name | Heidi Pfister |
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Ruling dated | 21.02.2023 |
Details | Heidi Pfister, geb. 20. November 1949, von Höri ZH, in Mürren, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne die notwendige Bewilligung unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Heidi Pfister angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen, insbesondere über die Emil Bächli Energietechnik AG in Liquidation, sowie die entsprechende Werbung ohne die notwendige Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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