Name | Laurin Fäh |
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Ruling dated | 17.12.2024 |
Details | Laurin Fäh, geb. 4. August 1953, von Benken SG, in Allschwil, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne die notwendige Bewilligung unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Laurin Fäh angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie die entsprechende Werbung ohne die notwendige Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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