Anpassung des Verordnungsanhangs über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat am 31. Mai 2011 den Anhang zur Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire (SR 946.231.128.9) angepasst. Damit übernimmt die Schweiz einen entsprechenden Beschluss der Europäischen Union. Dabei wurden 10 Einträge gelöscht. Diese Verordnung tritt am 31. Mai 2011 in Kraft. Die Verordnung ist in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts abrufbar.