Anpassung des Verordnungsanhangs über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat am 27. Oktober 2011 den Anhang zur Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Côte d'Ivoire (SR 946.231.128.9) angepasst. Dabei wurden 8 Einträge gelöscht. Die Änderung tritt am 31. Oktober 2011 in Kraft.
Die Verordnung ist unter den ausserordentlichen Veröffentlichungen 2011 des Bundesrechts abrufbar.