Anpassung des Anhangs der Verordnung vom 2. Februar 2012 über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Arabischen Republik Ägypten (SR 946.231.132.1)
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat am 4. September 2012 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Arabischen Republik Ägypten angepasst. Es wurden 17 Einträge von natürlichen Personen hinzugefügt. Diese Änderung tritt am 6. September 2012 in Kraft. Die Änderung kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.admin.ch/dokumentation/gesetz/00516/index.html?lang=de
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren und der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus Arabischen Republik Ägypten solche Geschäftsbeziehungen zu melden.