Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 8. Oktober 2013 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Ein Unternehmen wurde aus dem Anhang 6 der Verordnung gestrichen. Die Änderung tritt am 10. Oktober 2013 in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.