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International sanction

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 04. August 2014 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei wird eine natürliche Person in den Anhang aufgenommen und acht natürliche Personen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 05. August 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.
 
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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