Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. März 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d'Ivoire geändert. Dabei wurde eine natürliche Person von der Liste gestrichen. Die Änderung tritt am 11. März 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Homepage des
SECO abrufbar.