Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 14. Januar 2016 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Dabei wurde ein Eintrag gelöscht. Die Änderung tritt am 15. Januar 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.