Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 8. Dezember 2016 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden 18 natürliche Personen neu in die Liste aufgenommen. Zudem wurde an einem bestehenden Eintrag eine formale Änderung vorgenommen. Die Änderung tritt am 9. Dezember 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.