Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 6. März 2018 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Die Änderung tritt am 7. März 2018 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.