Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat eine Änderung des Anhangs 2 der Verordnung vom 19. März 2002 über Massnahmen gegenüber Simbabwe (SR 946.209.2) publiziert.
Am 2. März 2020 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das WBF hat daher am 3. März 2020 die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner
Internetseite publiziert. Die Änderung tritt am 3. März 2020 um 18.00 Uhr in Kraft.