Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Totalrevision der Datenverordnung-FINMA. Mit dieser Totalrevision setzt die FINMA das revidierte Schweizer Datenschutzrecht in ihrer Datenverordnung um.
Mit der vorgesehenen Totalrevision der Datenverordnung-FINMA sollen die bestehenden Ausführungsvorschriften der FINMA im Lichte der neuen Bundesregelungen zum Datenschutz ergänzt und präzisiert werden. Die Datenverordnung-FINMA führt aus, wie die FINMA im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Daten bearbeitet.
Mit der Totalrevision der Verordnung ist materiell keine Anpassung der bestehenden Praxis der Datenbearbeitung vorgesehen. Die FINMA vollzieht vielmehr nach, was das Parlament im Rahmen der Totalrevision des Datenschutzgesetzes mit der formalgesetzlichen Grundlage für die Datenbearbeitung durch die FINMA (Art. 23 FINMAG) präzisiert hat.
Die Anhörung zur Totalrevision der Datenverordnung-FINMA dauert bis zum 10. Mai 2022. Die Inkraftsetzung der totalrevidierten Datenverordnung-FINMA wird nach Inkraftsetzung des totalrevidierten Datenschutzgesetzes erfolgen.
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