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2024

Mirabaud & Cie SA verstiess schwer gegen Finanzmarktrecht

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat festgestellt, dass Mirabaud & Cie SA ihre Pflichten in der Geldwäschereibekämpfung verletzt und schwer gegen das Finanzmarktrecht verstossen hat. Dies hat die FINMA in einem Enforcementverfahren festgestellt. Die Bank hat die wirtschaftlichen Hintergründe von Kundenbeziehungen und Transaktionen ungenügend überprüft und dokumentiert. Die Bank darf bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands keine neue Kundschaft mit erhöhten Geldwäschereirisiken aufnehmen. Ausserdem hat die FINMA 12,7 Millionen Franken unrechtmässig erwirtschafteten Gewinn eingezogen und drei Verfahren gegen natürliche Personen eröffnet.

Die FINMA hat im Juni 2023 ein im Juni 2021 eröffnetes Enforcementverfahren gegen Mirabaud & Cie SA abgeschlossen. Sie stellte fest, dass die Bank schwer gegen finanzmarktrechtliche Bestimmungen verstossen hat. Die FINMA hatte ihre Untersuchung aufgrund von Hinweisen auf Verfehlungen bezüglich einer komplexen Kundenstruktur eröffnet. Diese stand mutmasslich in Zusammenhang mit einem zwischenzeitlich verstorbenen Geschäftsmann, dem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde. Wie in solchen Fällen üblich, setzte die FINMA zur Klärung der Sachverhalte einen Untersuchungsbeauftragten ein. Die Bank hatte sich vor Gericht gegen eine öffentliche Information der FINMA über das Verfahren gewehrt. Die Beschwerde wurde nun vom Bundesgericht abgewiesen.

Ungenügendes Risikomanagement bei qualifiziertem Steuervergehen

Seit 2016 müssen Schweizer Finanzintermediäre die Hintergründe und den Zweck einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung abklären, wenn es Hinweise darauf gibt, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder einem qualifizierten Steuervergehen stammen könnten. Banken müssen sich daher so organisieren, dass sie Vermögenswerte aus solchen Steuervergehen erkennen können.


Die Bank Mirabaud unterhielt seit 2010 mehrere Geschäftsbeziehungen mit Firmen und komplexen Strukturen, die direkt oder indirekt mit dem erwähnten Geschäftsmann in Verbindung gestanden haben könnten.


Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen verwaltete die Bank bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar an Vermögen. Zeitweise machten diese Vermögen fast zehn Prozent der gesamthaft von der Bank verwalteten Vermögen aus.


Die Untersuchungen der FINMA haben ergeben, dass die Bank die wirtschaftliche Berechtigung sowie die wirtschaftlichen Hintergründe zahlreicher Transaktionen mangelhaft überprüfte und dokumentierte, obwohl Hinweise auf erhöhte Geldwäschereirisiken insbesondere im Zusammenhang mit qualifizierten Steuervergehen und seit 2018 konkrete Warnmeldungen bezüglich der relevanten Kundenbeziehungen vorlagen. Die Bank Mirabaud verfügte insgesamt über keine angemessene Organisation und kein genügendes Risikomanagement, um diese Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Damit verstiess die Bank über einen längeren Zeitraum schwer gegen die finanzmarktrechtlichen Vorschriften bezüglich einer angemessenen Organisation (Governance), des Risikomanagements und der Geldwäschereiprävention.

Bank ergreift Massnahmen

Die Bank hat im Verfahren mit der FINMA kooperiert. Sie hat zudem während des FINMA-Verfahrens operative, organisatorische und personelle Massnahmen zur Behebung der Schwächen ergriffen. Neben einer breiten Reorganisation hat die Bank Mirabaud das Dispositiv zur Geldwäschereibekämpfung, das Risikomanagement, das gesamte interne Kontrollsystem sowie die Governance gestärkt. Die FINMA erachtet diese Massnahmen grundsätzlich als geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.

FINMA ordnet zusätzliche Massnahmen an

Gleichzeitig hat die FINMA eine Reihe weiterer Massnahmen angeordnet. So muss die Bank namentlich das Dispositiv zur Geldwäschereibekämpfung weiter anpassen, das interne Kontrollsystem ausbauen sowie die Corporate Governance organisatorisch und personell erneuern und stärken. Weiter muss die Bank alle ihre Kundenbeziehungen aus einer Risikoperspektive überprüfen. Auf dieser Basis hat dann die Geschäftsleitung über deren Weiterführung zu entscheiden. Zudem muss die Bank Mirabaud sämtliche relevanten Transaktionen mit erhöhten Risiken von 2018 bis 2022 durchleuchten und bei Bedarf nachdokumentieren. Die Bank muss überdies im Vergütungssystem neue Anreize für einen angemessenen Umgang mit Risiken schaffen. Schliesslich zieht die FINMA 12,7 Millionen Franken unrechtmässig erwirtschafteten Gewinn zugunsten der Staatskasse ein.

FINMA schränkt Neugeschäft ein und klärt Verantwortlichkeiten ab

Die FINMA hat der Bank bis zur vollständigen Umsetzung der angeordneten Massnahmen und bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands untersagt, zusätzliche Kundschaft mit erhöhten Geldwäschereirisiken aufzunehmen. Sie hat der Bank zudem alle Tätigkeiten untersagt, welche die operationellen Risiken erhöhen. Die FINMA überwacht die Umsetzung und Einhaltung der Massnahmen eng und hat dafür auch einen Prüfbeauftragten eingesetzt. Ausserdem hat die FINMA in diesem Zusammenhang drei Enforcementverfahren gegen natürliche Personen eröffnet. Die FINMA äussert sich nicht weiter zu diesen Verfahren oder zur Identität der Betroffenen. Die Verfügung der FINMA ist seit August 2023 rechtskräftig und wurde nicht angefochten.

Kontakt

Patrizia Bickel, Mediensprecherin
Tel. +41 (0)31 327 93 19
patrizia.bickel@finma.ch

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Mirabaud & Cie SA verstiess schwer gegen Finanzmarktrecht

Zuletzt geändert: 17.09.2024 Grösse: 0.3  MB
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