Die Position des Direktors oder der Direktorin für die zu schaffende Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA wird ab morgen öffentlich ausgeschrieben. Der Direktor oder die Direktorin wird ab 2009 die Führung der laufenden Geschäfte und die Weiterentwicklung der FINMA verantworten. 2008 wird der Direktor oder die Direktorin für den organisatorischen Aufbau der neuen Behörde zuständig sein.
Seit dem 1. Juli 2007 müssen sich Versicherungsvermittler in der Schweiz oder im Fürstentum nur noch bei einer Aufsichtsbehörde registrieren lassen, um in beiden Ländern tätig sein zu dürfen. Diese provisorische Regelung soll ins ordentliche Recht überführt werden. Der Bundesrat hat darum heute die Botschaft zu einem Zusatzabkommen vom 20. Juni 2007 verabschiedet, welches den Versicherungsvermittlern die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in beiden Ländern gewährleistet.
Die Eigenmittelunterlegung der Schweizer Versicherungsbranche gemäss Solvabilität I hat sich zum vierten Mal in Folge deutlich verbessert. Der dritte Feldtest des risikobasierten Schweizer Solvenztests (SST) kommt zum Ergebnis, dass Lebensversicherer im Durchschnitt genügend, und die Kranken- und Schadenversicherer im Durchschnitt gut kapitalisiert sind. Im Berichtsjahr 2006 sind die Prämieneinnahmen im Nichtlebengeschäft gestiegen, währenddem die Prämieneinnahmen im Lebengeschäft zurückgegangen sind.
Die Referendumsfrist für das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) ist ungenutzt abgelaufen. Damit kann die Errichtung der Eidgenössischen. Fi-nanzmarktaufsicht (FINMA) in Angriff genommen werden. Die FINMA soll auf den 1. Januar 2009 hin operativ tätig werden. Dafür sind 2008 Vorarbeiten zu leisten. Anfang des nächsten Jahres wird der Bundesrat den Verwaltungsrat wählen. Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch eine Teilinkraftsetzung des FINMAG vorgesehen.
Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV hat im Rahmen seiner Prüftätigkeit eine ähnliche Entwicklung der Prämienveränderungen beim Krankenzusatzversicherungsgeschäft beobachtet wie im Vorjahr. Die Spitalzusatzversicherungen Halbprivat und Privat werden im 2008 um durchschnittlich 0,6% erhöht. Gemäss den bewilligten Tarifanträgen im Bereich des Massengeschäfts werden die Prämien um durchschnittlich 0,7% pro Versicherten steigen.
Der stellvertretende Regierungschef von Liechtenstein, Klaus Tschütscher, und Bundesrat Hans-Rudolf Merz haben heute ein Abkommen unterzeichnet, das den Versicherungsvermittlern die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in beiden Ländern gewährleistet.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine umfassende Evaluation des Schweizer Finanzsektors im Rahmen des so genannten "Financial Sector Assessment Program" (FSAP) aus dem Jahr 2001 aktualisiert. Die Delegation des IWF führte dabei intensive Gespräche mit den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, der Nationalbank sowie Vertretern aller Bereiche der Finanzbranche. Die Ergebnisse der Beurteilung der IWF-Experten liegen nun als Bericht zur Finanzstabilität der Schweiz vor. Dieser wird zusammen mit dem regulären jährlichen Bericht zum Länderexamen veröffentlicht. In den nächsten Tagen werden ebenfalls eine Reihe von Hintergrundanalysen zum Finanzsektor veröffentlicht. Mit der Teilnahme am FSAP nimmt die Schweiz ihre Verantwortung als stark international vernetztes, globales Finanzzentrum wahr. Sie bekräftigt damit ihr Engagement zur Stärkung der Finanzstabilität auf nationaler und internationaler Ebene.
Versicherungsvermittler in der Schweiz oder im Fürstentum müssen sich künftig nur noch bei einer Aufsichtsbehörde registrieren lassen, um in beiden Ländern tätig sein zu dürfen. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Ausweitung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein vom 19.12.1996 über die Direktversicherung gutgeheissen.
Mit dem Schweizer Solvenztest (SST) und der Konkretisierung des neuen Aufsichtsrechts hat das Bundesamt für Privatversicherungen BPV wichtige Etappen auf dem Weg zu einer modernen Aufsicht erreicht. In einem nächsten Schritt werden nun SST, die noch weiter zu entwickelnde qualitative Aufsicht sowie traditionelle Instrumente zu einer integrierten Aufsichtsarchitektur verdichtet, die kombinationsfähig ist sowie agil und transparent eingesetzt werden kann. An der Jahresmedienkonferenz stellte die neue BPV-Direktorin Monica Mächler das neue Konzept vor und skizzierte die Herausforderungen, welche die Aufsicht in den nächsten Jahren zu meistern hat.
Der Bundesrat hat die Problematik von möglichen Missbräuchen bei der Mitnahme von Vertragsdeckungskapitalien in der beruflichen Vorsorge im Lichte von aussergewöhnlichen Zinsänderungen vertieft analysiert. Sein an der heutigen Sitzung verabschiedeter Bericht schlägt vor, Artikel 53e Absatz 3 BVG mit einer Bestimmung für ausserordentliche Situationen zu ergänzen. So soll sichergestellt werden, dass die Interessen der Versicherten weder durch ein einseitiges Ausnützen von Zinsdifferenzen noch durch eine unnötige Einschränkung der Mobilität der Arbeitgeber beeinträchtigt werden.