Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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BPV-Info Nr. 16

BPV-Info Nr. 16 vom 19.08.2008 – SST-Richtlinie: Zweite Vernehmlassung eröffnet

Die Konsolidierung der durch das Versicherungsaufsichtgesetz (VAG) und die Aufsichtsverordnung (AVO) vorgegebenen Anforderungen an den Schweizer Solvenz Test (SST) schreitet weiter voran. Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV hat den entsprechenden SST-Richtlinienentwurf aufgrund zahlreicher wertvoller Eingaben aus der Anfang Mai 2008 eröffneten ersten Vernehmlassung adjustiert. Die heute beginnende zweite Vernehmlassung richtet sich zur abschliessenden Stellungnahme an sämtliche betroffenen Versicherungsunternehmen und Verbände sowie an interessierte Kreise.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende September 2008. Allfällige Kommentare zum zweiten Richtlinienentwurf sind dem Bundesamt für Privatversicherungen BPV bis zum 30. September 2008 schriftlich einzureichen.

Schweizer Solvenztest (SST)
Mit der Inkraftsetzung des neuen VAG per 1. Januar 2006 wurde der vom BPV entwickelte Schweizer Solvenztest (SST) eingeführt. Dieses Modell dient der Ermittlung der Risikofähigkeit eines Versicherungsunternehmens. Es ist abgestimmt mit den Grundsätzen von Solvency II - dem analogen Projekt seitens der EU.

Mit dem Inkrafttreten des neuen VAG wurde der SST für grosse Versicherungs­unternehmen obligatorisch. Für die restlichen unter Aufsicht des BPV stehenden Unternehmen ist die Berechnung des SST ab 1.1.2008 obligatorisch. Allerdings wurde allen Versicherungsgesellschaften eine Übergangsfrist eingeräumt: die ökonomische Solvenz, d.h. die Bedeckung des Zielkapitals mit risikotragendem Kapital, muss erst ab 1.1.2011 erfüllt sein.

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