Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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BPV-Info Nr. 20

BPV-Info Nr. 20 vom 28.11.2008 – Neue und revidierte Richtlinien in Kraft gesetzt

Die Umsetzung des Versicherungsaufsichtsrechts schreitet weiter voran: Gestützt auf die jeweiligen rechtlichen Grundlagen hat das Bundesamt für Privatversicherungen BPV fünf neue oder revidierte Richtlinien in Kraft gesetzt. Neu in Kraft gesetzt werden die Richtlinien zum Schweizer Solvenztest (SST) sowie zu den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung und der Schadenversicherung. Angepasst worden sind die Richtlinie zu den Anlagen im gebundenen Vermögen sowie die Rahmenrichtlinie zur Revisionstätigkeit.

Die Richtlinie zum Schweizerischen Solvenztest (SST) findet Anwendung auf alle Versicherungsunternehmen, Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomerate, welche nach Art. 2 Abs. 1 lit. a VAG in Verbindung mit den Art. 65, bzw. 73 VAG der schweizerischen Aufsicht unterstellt sind, mit Ausnahme der Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen sowie grundsätzlich der Rückversicherungscaptives gem. Art 2 Abs. 1 AVO Ziel der Richtlinie ist die Konkretisierung der Anforderungen an die Durchführung des SST, an die internen Modelle, sowie an die Berichterstattung zu Handen der Aufsichtsbehörde.

Die Richtlinie zu den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung regelt die Bildung und Auflösung der versicherungstechnischen Rückstellungen der Lebensversicherung. Sie präzisiert und verdeutlicht damit die bereits seit 1. Januar 2006 bestehenden Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Aufsichtsverordnung. Im Mittelpunkt steht die Erfüllbarkeit der im Lebensversicherungsgeschäft typischerweise langfristigen Verpflichtungen. Die versicherungstechnischen Rückstellungen sind jährlich systematisch zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.

Die Richtlinie zu den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Schadenversicherung regelt die Bildung und Auflösung der versicherungstechnischen Rückstellungen der Schadenversicherung. Darin werden die in der Aufsichtsverordnung (AVO) erwähnten Arten der Rückstellungen präzisiert sowie die Bemessungsgrundlagen festgelegt. Zudem hält diese Richtlinie auch fest, dass ein Versicherungsunternehmen zur Erfüllung der Qualitätsansprüche im Bereich der Rückstellungen über die notwendige Aufbau- und Ablauforganisation verfügen muss. Besonderheiten der Krankenversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden in einer separaten Richtlinie geregelt.

Die Richtlinie betreffend Anlagen im gebundenen Vermögen sowie den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ("Anlagerichtlinie") war am 1. September 2006 in Kraft gesetzt worden. Die Revision umfasst nebst einer Neustrukturierung und formellen Bereinigung der Richtlinie auch Änderungen, welche sich aus der Praxis sowie aufgrund von Entwicklungen an den Finanzmärkten ergeben. Im Rahmen der formellen Bereinigung wurde die Struktur der Richtlinien grundlegend überarbeitet. Eine Weiterentwicklung haben auch die allgemeinen Anlagegrundsätze und gewisse Limiten erfahren.

Revidiert wurde auch die Rahmenrichtlinie Revisionstätigkeit vom 21. November 2007. Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV hat am 21. November 2007 die Rahmenrichtlinie zur Tätigkeit der externen Revisionsstelle bei Versicherungsunternehmen in Kraft gesetzt. Aufgrund von Änderungen im Obligationenrecht einerseits und aufgrund der Erkenntnisse aus der Auswertung der Berichterstattung zum Berichtsjahr 2007 anderseits sind in den Anhängen und Beilagen der Richtlinie diverse Anpassungen vorgenommen worden.

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