Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Totalrevision VAG und Teilrevision VVG

Kurt Chr. Schneiter, Mitglied der Amtsleitung BPV

Gezielte Überwachung der langfristigen Stabilität der Versicherungsgesellschaften und besserer Schutz der Versicherten - dies sind die Hauptziele der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Teilrevision des Versicherungs-vertragsgesetzes (VVG). Nachdem der Bundesrat die Vorlage im Frühjahr 2003 verabschiedet hatte, konnten in der Folge National- und Ständerat die Revision beraten.

Der Ständerat hat die Vorlage am 18. Dezember 2003 diskutiert, der Nationalrat am 17. März 2004. Der Ständerat hat sich mit den verbliebenen Differenzen an seiner Sitzung vom 11. Juni 2004 auseinandergesetzt. Bei Redaktionsschluss für diesen Beitrag steht die entsprechende Sitzung des Nationalrates in der Herbstsession noch aus. Schon dieser Hinweis zeigt, dass die Vorlage nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden kann: Die Referendumsfrist wäre zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen. Der Bundesrat wird das definitive Datum des Inkrafttretens später festlegen.
Unter Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des neuen Versicherungsaufsichtsgeset-zes (VAG) und der Teilrevision VVG seien hier lediglich die wichtigsten Ergebnisse aus den bisherigen Beratungen zusammengefasst. Eine Darstellung aller vom Parlament ein-gebrachten Änderungen ist erst nach Abschluss der Beratungen möglich.

Änderungen des Parlaments
  • Präventive Produktekontrolle: Eines der Ziele der Revision des Aufsichtsrechts war der Ersatz der präventiven Produktekontrolle durch eine verschärfte Solvenzkontrolle. Von dieser Liberalisierung erhoffte sich der Bundesrat einen verstärkten Wettbewerb und dadurch grössere Vielfalt an Versicherungsprodukten zu günstigeren Prämien. Zugleich sollte dadurch eine Angleichung an das Recht in den EU-Mitgliedstaaten erreicht werden. Schon der Ständerat folgte dieser Idee nur zum Teil. Er beschloss die Beibehaltung der präventiven Produktekontrolle in den "sozial sensiblen" Bereichen der beruflichen Vorsorge und der Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenversicherung. Der Nationalrat hat sich diesem Antrag angeschlossen.
  • Berufliche Vorsorge: Einen breiten Raum nahm in den parlamentarischen Beratungen der Bereich der beruflichen Vorsorge ein. Die im Rahmen der zweiten BVG-Revision beschlossenen und am 1. April 2004 in Kraft getretenen "Transparenzvorschriften" im Lebensversicherungsgesetz, die auch in den Entwurf für das neue VAG übernommen worden waren, wurden mit grösstem Argwohn bedacht. Das Parlament verlangte insbesondere die Ergänzung dieser Vorschriften durch Verankerung im Gesetz und nicht nur in der Verordnung der "Legal Quote", d.h. des Mindestanteils an Vermögenserträgen, der den Versicherten gutgeschrieben werden muss.
  • Versicherungsvertragsgesetz: Auch im Versicherungsvertragsgesetz wollte das Parlament nicht in allen Teilen auf den Entwurf eines totalrevidierten VVG warten, das derzeit durch eine Expertenkommission erarbeitet wird. Es hat schon in der Teilrevision eine Verstärkung der Informationspflichten der Versicherungs-unternehmen besonders im Bereich des Kollektivgeschäfts der beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Unbestrittene Bereiche der Revision
Nicht in Frage gestellt wurden das neue Konzept der risikobasierten Solvenzaufsicht, die Einführung der Gruppen- und Konglomeratsaufsicht, die verstärkte Beachtung der Grundsätze einer guten "Corporate Governance", die Schaffung der Funktion eines verantwortlichen Aktuars oder einer verantwortlichen Aktuarin, die Verstärkung des Konsumentenschutzes durch Ausweitung der Informationspflichten der Versicherungs-unternehmen und Verpflichtung der unabhängigen Versicherungsvermittler zum Eintrag in ein amtliches Register sowie die Verschärfung der Sanktionen.
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