Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Rechtsgrundlage

Artikel 48 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2004 betreffend die Aufsicht
über die privaten Versicherungsunternehmen schreibt vor, dass die Aufsichtsbehörde
jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und über die beaufsichtigten
Versicherungsunternehmen zu veröffentlichen hat. Der vorliegende 120. Bericht
betrifft das Jahr 2005. Die darin wiedergegebenen Meinungen des Bundesamtes
für Privatversicherungen müssen sich nicht mit den Ansichten der übrigen
Bundesstellen decken.
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Bundesamt für Privatversicherungen BPV
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