FOPI News no. 12 of 2 October 2007 – Umsetzung der Vorschriften zur Mindestausschüttungsquote (available in German and French)
Die in den Medien derzeit kursierenden Eigenkapitalrenditen in der beruflichen Vorsorge sind das Resultat von Modellrechnungen. Sie beruhen auf einer minimalen Kapitalzuweisung von 5% der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern, welche nach heutigem Stand nicht genügt. Die zitierten Zahlen sind zudem willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen und beschreiben nur Jahre, die eine positive Eigenkapitalrendite zur Folge hatten. Ausgeblendet wurden demgegenüber die Jahre mit negativer Eigenkapitalrendite. Da das Lebensversicherungsgeschäft auf langfristige Sicherheit ausgerichtet ist, verzerren kurzfristige Betrachtungen die Realität.
Die Umsetzung der Regeln zur Mindestausschüttungsquote („Legal Quote“) durch das Bundesamt für Privatversicherungen entspricht exakt dem Wortlaut der bundesrätlichen Verordnung, die sich auf Artikel 37 des Versicherungsaufsichtsgesetzes stützt. Um zu illustrieren, wie sich verschiedene Berechnungsmethoden auf die Legal Quote auswirken, hatte das BPV im Jahre 2004 Modellrechnungen erstellt. Diese dienten dem ausschliesslichen Zweck, die ertragsbasierte Methode der ergebnisbasierten Methode gegenüberzustellen und damit die Folgen des jeweiligen Ansatzes über die Zeit einigermassen verlässlich abschätzen zu können. Die Modellannahmen zur Eigenkapitalzuweisung stammen aus dem Jahr 2004 und reflektieren das damals gültige Umfeld.
Die selektiv aus den Modellrechnungen herausgegriffenen Zahlen ergeben ein verzerrtes Bild:
- Dem BVG-Geschäft muss in der Realität kein separates Eigenkapital zugewiesen werden. Der Versicherer haftet mit seinem gesamten Eigenkapital für alle angebotenen Produkte.
- Die herausgegriffenen Zahlen fokussieren auf gute Jahre, die in der damals gewählten Modellberechnung eine positive Eigenkapitalrendite zur Folge hatten, während die schlechten Jahre ausgeblendet werden: So hatten die Lebensversicherer beispielsweise im Jahr 2002 einen Verlust von 2.4 Mia. Franken aus den Eigenmitteln zu decken. Das Lebensversicherungsgeschäft ist auf Langfristigkeit ausgelegt; das Eigen- oder Solvenzkapital hat dabei die Funktion, die Schwankungen über die Zeit auszugleichen, damit die dauernde Sicherstellung der Versichertenansprüche zu jeder Zeit gewährleistet ist.
- Die in den Modellrechnungen getroffenen Annahmen reflektieren sehr tiefe Eigenkapitalanforderungen von 5% der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern. Nach heutiger Aufsichtsgesetzgebung liegen die Eigenmittelanforderungen der Versicherer je nach Risikoexposition aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit höher. Dies führt zu höherem Kapitalbedarf und damit zu grösserer Sicherheit für die Versicherten. Umgekehrt fallen die Eigenkapitalrenditen tiefer aus.
Der den 14 Versicherungsunternehmen nach Ausschüttung an die Versicherten zugewiesene Anteil betrug 2005 insgesamt 600 Millionen Franken. Dies sind 0,5% der von ihnen in Rückdeckung übernommenen Vorsorgegelder von insgesamt 120 Milliarden Franken. Diese Mittel dienen zum Aufbau und zur Verzinsung des gesetzlich vorgeschriebenen Solvenzkapitals.
Auskunft: Kommunikationsdienst BPV, Tel. 031 325 01 65
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