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FOPI News no. 13

FOPI News no. 13 of 6 November 2007 – Offenlegung der Betriebsrechnungen 2006 der beruflichen Vorsorge bei Lebensversicherungsunternehmen

Die privaten Schweizer Lebensversicherer haben für das Jahr 2006 zum zweiten Mal eine vollständige Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge vorgelegt. Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) publiziert dazu wiederum eine Gesamtübersicht. Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess im Betriebsjahr 2006 flossen den Versicherten 91.65% in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung der technischen Rückstellungen und Überschussbeteiligung zu.

Aus der Gesamtübersicht ersichtlich ist, dass per 31.12.2006 dreizehn (Vorjahr 14) private Lebensversicherer die Kollektivversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge für insgesamt 2.13 Millionen Versicherte betrieben haben. Davon hat sich ein Versicherer auf die Rückdeckung von Todesfall- und Invaliditätsrisiken beschränkt und zwei befinden sich im «Run off», das heisst, sie schliessen keine neuen Verträge mehr ab und erfüllen nur noch die sich aus dem Versichertenbestand ergebenden Verpflichtungen.

Ausschüttungsquote 1.65% über der geforderten Mindestquote
Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess im Betriebsjahr 2006 kamen den Versicherten 91.65% (Vorjahr: 92.03%) in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung und Verstärkung der technischen Rückstellungen sowie Überschussbeteiligung zugute.

Der den 13 Versicherungsunternehmen nach Ausschüttung an die Versicherten zugewiesene Anteil betrug 2006 CHF 696 Millionen (gegenüber 600 Millionen im Vorjahr). Dies sind 0.58% der von ihnen in Rückdeckung übernommenen Vorsorgegelder von insgesamt CHF 120 Milliarden. Diese 0.58% dienen dem Aufbau und der Verzinsung des gesetzlich vorgeschriebenen Solvenzkapitals. Sie sind die Risikoprämie für die Haftung mit dem Eigenkapital des Gesamtunternehmens.

Ertragsbasierte versus ergebnisbasierte Methode: Gegenüberstellung 2000-2006
Zur Beantwortung der Frage, welche Berechnungsmethode geeignet ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Solvenzanforderungen langfristig zu erfüllen, wurden die effektiven, mit der ertragsbasierten Methode ermittelten Nettoergebnisse den mit der ergebnisbasierten Methode theoretisch ermittelten Nettoergebnissen gegenübergestellt.

Eine wichtige Grösse stellt dabei das Verhältnis zwischen Nettoergebnis einerseits und den versicherungstechnischen Rückstellungen – also die in Rückdeckung übernommenen Vorsorgegelder von insgesamt CHF 120 Milliarden – andererseits dar. Ertragsbasiert liegt die damit erzielte Marge – in guten Jahren – in der Nähe von 0.5 Prozent, ergebnisbasiert hingegen lediglich bei rund 0.1 Prozent.

Mit der erzielten Marge muss das Versicherungsunternehmen zwei unterschiedliche Ansprüche erfüllen: Einerseits dient sie der Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen Solvenzanforderungen, andererseits muss damit das entstandene versicherungstechnische Risiko angemessen entschädigt werden.

Sofern die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen angelegten Gelder nicht ausreichen, muss das Versicherungsunternehmen für die Differenz allein einstehen. Es haftet mit dem Eigenkapital des Gesamtunternehmens für die versicherungstechnischen Rückstellungen, also die garantierten Leistungen.

Modellberechnungen BPV
Die Modellberechnungen des BPV führen zum Schluss, dass die ergebnisbasierte Methode weder in einem einzelnen Jahr noch im gewichteten langjährigen Mittel eine selbst minimale Anforderung an die Alimentierung des Solvenzkapitals zu erfüllen vermag. Dies kann längerfristig die Solvenz des Versicherungsunternehmens gefährden.

Im Falle eines ungenügenden Solvenzkapitals kann das BPV gemäss Aufsichtsverordnung Art. 147 die Ausschüttungsquote des betroffenen Versicherungsunternehmens unter die Mindestquote senken. Umgekehrt ist das BPV berechtigt, ein Versicherungsunternehmen zu einer Erhöhung der Ausschüttungsquote anzuhalten, wenn dessen Anteil in einem Missverhältnis zur Zuweisung an den Überschussfonds des Versichertenkollektivs steht.


Auskunft: Kommunikationsdienst BPV, Tel. 031 325 01 65
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