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BPV-Info Nr. 9

BPV-Info Nr. 9 vom 05.01.2007 – Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

Nachdem der Vorentwurf der Expertenkommission zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorliegt, wird das BPV bis Ende 2007 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD wird anschliessend über das weitere Vorgehen zu entscheiden haben und gegebenenfalls dem Bundesrat die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beantragen. Erst dieses bietet dann interessierten Personen die Möglichkeit, Ihre Bemerkungen einzureichen.

Die Expertenkommission VVG hat dem Eidg. Finanzdepartement EFD im August 2006 einen Vorentwurf samt Erläuterndem Bericht abgeliefert. Damit sind die Arbeiten der Expertenkommission beendet. Nach Abschluss dieser ersten Phase wird das Gesetzgebungsverfahren nun weitergeführt. Das EFD hat das BPV beauftragt, gestützt auf den Expertenentwurf bis Ende 2007 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Anschliessend wird das EFD über das weitere Vorgehen zu entscheiden haben und gegebenenfalls dem Bundesrat die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens beantragen.

Zweck des Vernehmlassungsverfahrens ist es gemäss Botschaft zum Vernehmlassungsgesetz (BBl 2004 546) einerseits, die Öffentlichkeit über geplante Vorhaben des Bundes zu informieren, und andererseits ausserhalb der Bundesverwaltung stehende Kreise in den Meinungsbildungs- und Entscheidfindungsprozess des Bundes mit einzubeziehen. Das Vernehmlassungsverfahren hat demnach informativen und kooperativen Charakter. Die Stellungnahmen der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise geben dem Bund wichtige Hinweise auf die sachliche Richtigkeit und Vollzugsfähigkeit von geplanten Vorhaben und ermöglichen Rückschlüsse auf die politische Akzeptanz im Hinblick auf die Realisierung und Umsetzung der betreffenden Massnahmen. Ausserhalb der Bundesverwaltung vorhandenes Fachwissen kann einbezogen und genutzt werden.

Das Vernehmlassungsverfahren hat besonders bei der Vorbereitung von Erlassen grosse praktische Bedeutung. Es ist die einzige öffentliche Phase im Vorverfahren der Gesetzgebung und stellt damit eine wichtige Etappe im Rechtsetzungsverfahren dar. Daraus folgt e contrario, dass es sich bei den übrigen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens um verwaltungsinterne Vorgänge handelt. Dies gilt insbesondere auch für die bis Ende 2007 geltende Phase der Erarbeitung eines Vernehmlassungsentwurfs.

Wir bitten deshalb die an einer Vernehmlassung interessierten Personen, Ihre Bemerkungen zum Vernehmlassungsentwurf, der im übrigen möglicherweise vom heutigen Vorentwurf der Expertenkommission abweichen wird, im Rahmen des offiziellen Vernehmlassungsverfahrens einzureichen. Die Bundeskanzlei wird den Zeitpunkt des Vernehmlassungsverfahrens sowie die Vernehmlssungsunterlagen zu gegebener Zeit in elektronischer Form öffentlich zugänglich machen.

Auskunft: Kommunikationsdienst BPV, Tel. 031 325 01 65
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