Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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BPV-Info Nr. 14

BPV-Info Nr. 14 vom 21.12.2007 – Neue Instrumente der qualitativen Versicherungsaufsicht in den Bereichen Corporate Governance sowie Risikomanagement und Internes Kontrollsystem

Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) setzt neu zwei Self Assessment Tools ein, um die Corporate Governance sowie das Risikomanagement und Interne Kontrollsystem der Versicherungsunternehmen zu erfassen. Die beiden Instrumente sind Teil des Swiss Quality Assessment (SQA).

Die beiden neuen Instrumente beruhen auf einer Selbstprüfung der beaufsichtigten Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsunternehmen müssen bis zum 31. März 2008 erstmals beschreiben und selbst bewerten, wie sie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben in den zentralen Bereichen Corporate Governance und Risikomanagement/Internes Kontrollsystem erfüllt haben.

An die Selbstbeurteilung durch die Unternehmen schliesst sich eine Validierung durch das BPV an. Anschliessend folgt ein Risikodialog mit zentralen Exponenten von Versicherungsunternehmen. Im Bedarfsfall werden Empfehlungen abgegeben oder aufsichtsrechtliche Anordnungen getroffen.

Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2006 in Kraft, die BPV-Richtlinie 15/2006 seit dem 1. Januar 2007. Die Richtlinie muss bis spätestens Ende 2007 umgesetzt sein. Ziel der Richtlinie ist es, prinzipienbasierte Anforderungen zu definieren, damit alle Versicherungsunternehmen, -gruppen und -konglomerate den unternehmerischen Gegebenheiten angemessene, effiziente und praxistaugliche Strukturen und Prozesse aufbauen können.

Festgestellt wird, inwieweit die beaufsichtigten Versicherungsunternehmen eine auf die Gewährserfordernisse und Checks and Balances ausgerichtete Unternehmenssteuerung verwirklichen und ein dem Risikoprofil angemessenes Risikomanagement etabliert haben. Gleichzeitig wird geprüft, ob ein wirksames Internes Kontrollsystem aufgebaut und umgesetzt wird.

Integrierte Versicherungsaufsicht
Um die qualitativen Aspekte einer risikoorientierten Aufsicht zu erfassen, stellt das BPV auf eine Methodologie ab, die stark durch prinzipienbasierte Vorgaben geprägt ist. Zusammen mit dem Swiss Solvency Test (SST) bildet das Swiss Quality Assessment (SQA) ein zentrales Element der neuen Versicherungsaufsicht, die mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) per 1.1.2006 eingeführt wurden. Das BPV verdichtet diese modernen Aufsichtsinstrumente mit den traditionellen Aufsichtsmitteln zu einem modernen, integrierten Gesamtkonzept, das auf die Herausforderungen der Versicherungsbranche ausgerichtet ist und gleichzeitig den Versichertenschutz stärkt.


Auskunft: Kommunikationsdienst BPV, Tel. 031 325 01 65
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