Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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BPV-Info Nr. 17

BPV-Info Nr. 17 vom 01.10.2008 – Vernehmlassung über drei Richtlinien eröffnet

Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV eröffnet die Vernehmlassung über die revidierte Anlagerichtlinie sowie die beiden Richtlinienentwürfe zu den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung sowie in der Schadenversicherung.

  • Die Richtlinie betreffend Anlagen im gebundenen Vermögen sowie den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten („Anlagerichtlinie") war am 1. September 2006 in Kraft gesetzt worden. Nun liegt der Entwurf der ersten Revision vor. Nebst einer Neustrukturierung und formellen Bereinigung der Richtlinie wurden Änderungen vorgenommen, welche sich aus der Praxis sowie aufgrund von Entwicklungen an den Finanzmärkten ergeben.
  • Die Richtlinie zu den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung regelt die Bildung und Auflösung der versicherungstechnischen Rückstellungen der Lebensversicherung. Sie präzisiert und verdeutlicht damit die bereits seit 1.1.2006 bestehenden Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Aufsichtsverordnung. Es gibt keine Anforderungen an Berechnungsmodelle, Parameter und Sicherheitsniveaus. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Grundsatz, dass die Rückstellungen ausreichend sein müssen. Die versicherungstechnischen Rückstellungen sind jährlich systematisch und bei Bedarf anzupassen.
  • Die Richtlinie zu den versicherungstechnischen Rückstellungen in der Schadenversicherung regelt die Bildung und Auflösung der versicherungstechnischen Rückstellungen der Schadenversicherung. Darin werden die in der Aufsichsverordnung (AVO) erwähnten Arten der Rückstellungen präzisiert sowie die Bemessungsgrundlagen festgelegt. Zudem hält diese Richtlinie auch fest, dass ein Versicherungsunternehmen zur Erfüllung der Qualitätsansprüche im Bereich der Rückstellungen über die notwendige Aufbau- und Ablauforganisation verfügen muss. Besonderheiten der Krankenversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden in einer separaten Richtlinie geregelt.

Alle Kommentare zur den Richtlinienentwürfen sind bis zum 31. Oktober 2008 an das Bundesamt für Privatversicherungen BPV einzureichen.

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