Das neue Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. Wie bereits in unserem Rundschreiben RS 3/2007 vom 11. Juni 2007 angekündigt, hat das Bundesamt für Privatversicherungen BPV die Voraussetzungen zur spezialgesetzlichen Zulassung externer Revisionsstellen sowie leitender Revisoren und leitender Revisorinnen an das neue Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) angepasst.