Medieninformationen 2005
26. Oktober 2005 Bundesrat beschliesst Konkretisierung der Aufsichtsabgabe im Nichtbankenbereich Der Bundesrat hat heute die Verordnung über die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei verabschiedet. Diese Verordnung konkretisiert die Änderung von Art. 22 des Geldwäschereigesetzes (GwG), welche im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 des Bundeshaushalts vom Parlament beschlossen wurde. Über die Aufsichtsabgabe werden sämtliche Kosten der Kontrollstelle, inklusive der allgemeine Aufwand, auf die Beaufsichtigten überwälzt. Medienmitteilung (PDF) Verordnung über die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (PDF) |
31. März 2005 |
1. März 2005 Verordnung über die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei: Einladung zur Stellungnahme Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat heute den Entwurf zur Verordnung über die Aufsichtsabgabe und die Gebühren der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und die dazugehörenden Erläuterungen zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Frist zur Stellungnahme dauert bis Ende Mai 2005. Pressemitteilung (PDF) Einladung zur Stellungnahme (PDF) Verordnungsentwurf (PDF) Erläuterungen (PDF) Tabelle (PDF) |
Zuletzt aktualisiert am: 10.05.2007