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Eidgenössisches Finanzdepartement
Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
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Überwachte und anerkannte Institute

     








25.05.04

Finanzintermediäre, die der Kontrollstelle direkt unterstellt oder einer SRO angeschlossen sind. Auskünfte per Telefon oder E-Mail sowie Negativauskünfte sind kostenlos. Für schriftliche Bestätigungen mit Originalunterschrift wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben (Art. 24 GebV Kst).

Anmerkung zur Suchmaschine








(PDF, 21 KB)

30.06.05

Von der Kontrollstelle anerkannten SRO

(PDF, 13 KB)

30.06.05

Von der Kontrollstelle akkreditierte Revisionsstellen

(PDF,22KB)

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Fachkontakt: info@gwg.admin.ch

 

Zuletzt aktualisiert am: 10.05.2007

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