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Überwachte und anerkannte Institute
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Finanzintermediäre, die der Kontrollstelle direkt unterstellt oder einer SRO angeschlossen sind. Auskünfte per Telefon oder E-Mail sowie Negativauskünfte sind kostenlos. Für schriftliche Bestätigungen mit Originalunterschrift wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben (Art. 24 GebV Kst). |
(PDF, 21 KB) |
30.06.05 |
Von der Kontrollstelle anerkannten SRO |
(PDF, 13 KB) |
30.06.05 |
Von der Kontrollstelle akkreditierte Revisionsstellen |
(PDF,22KB) |
Fachkontakt: info@gwg.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 10.05.2007