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Eidgenössisches Finanzdepartement
Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
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Aufsichtssystem

Die Grundlage der aufsichtsrechtlichen und damit präventiven Seite der Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz bildet das 1997 erlassene GwG. Es schuf für den gesamten Finanzsektor einheitliche Sorgfaltspflichten und weitere Pflichten, die zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Sinne von Art. 305bis StGB eingehalten werden müssen. Für den Bankenbereich hatten bereits seit den  Siebzigerjahren ähnliche Bestimmungen auf privatrechtlicher Basis bestanden.   

Das GwG legt den persönlichen Geltungsbereich fest, umreisst die Grundzüge der Sorgfaltspflichten, die von allen Finanzintermediären einzuhalten sind, weist die Aufsichtsbehörden an, diese Pflichten weiter auszuführen, legt die Pflichten der Finanzintermediäre bei Geldwäschereiverdacht fest, regelt die Aufsicht über die Erfüllung der vom Gesetz statuierten Pflichten und bildet die Grundlage für die Schaffung der schweizerischen Zentralstelle für Geldwäscherei-Verdachtsanzeigen (financial intelligence unit, FIU).

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Fachkontakt: info@gwg.admin.ch

 

Zuletzt aktualisiert am: 10.05.2007

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