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FINMA
In der Schweiz soll die staatliche Aufsicht über die Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre in eine einzigen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) zusammengefasst werden. Nebst der Eidgenössischen Bankenkommission EBK und dem Bundesamt für Privatversicherungen BPV wird auch die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in diese neue Behörde integriert.
Der gesetzlich umschriebene Auftrag, wie er sich zum Beispiel aus dem Banken-, Börsen-, Kollektivanlagen-, Versicherungsaufsichts- oder dem Geldwäschereigesetz ergibt, bleibt der Gleiche und den Besonderheiten der verschiedenen Aufsichtsbereiche soll auch künftig Rechnung getragen werden. Das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) soll jedoch Grundsätze zur Finanzmarktregulierung, eine Regelung zur Haftung sowie harmonisierte Aufsichtsinstrumente und Sanktionen bereitstellen. Dem FINMAG kommt somit gewissermassen die Funktion eines Dachgesetzes über die übrigen Gesetze zu.
Die FINMA soll als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltet werden, die über funktionelle, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit sowie über eine zeitgemässe Führungsstruktur mit einem Verwaltungsrat, einer Geschäftsleitung und einer Revisionsstelle verfügt. Die Unabhängigkeit der FINMA verlangt im Gegenzug nach einer Rechenschaftspflicht und politischen Oberaufsicht durch den Bund.
Im Februar 2006 hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf und die entsprechende Botschaft verabschiedet. Am 22. Juni 2007 wurde das Gesetz durch die Eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Bundesrat hat am 16. Januar 2008 das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz teilweise auf den 1. Februar 2008 in Kraft gesetzt und sieben Mitglieder in den Verwaltungsrat der FINMA gewählt. Die FINMA wird am 1. Januar 2009 ihre operative Tätigkeit aufnehmen.
Erlasse
Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FINMAG; BBl 2007 4625)
Aktuelle Meldungen
Medienmitteilung des Eidg. Finanzdepartements vom 1. Februar 2006
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 31. Oktober 2006
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 28. November 2006
Amtliches Bulletin über die Beratung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes im Nationalrat
am 7. März 2007 (Vormittag, Nachmittag)
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 30. März 2007
Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 1. Mai 2007
Medienmitteilung des Eidg. Finanzdepartements vom 12. Oktober 2007
Medienmitteilung des Eidg. Finanzdepartements vom 16. Januar 2008
Medienmitteilung der Eidgenössischen Bankenkommission vom 21. Mai 2008
Bericht der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht „Finanzmarktregulierung und -Aufsicht in der Schweiz“ vom November 2000 ( Bericht Zufferey)
I. Teilbericht „Integrierte Finanzmarktaufsicht“ der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Zimmerli (Juli 2003)
II. Teilbericht zur „Integrierten Finanzmarktaufsicht“ der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Zimmerli (August 2004)
III. Teilbericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission unter der Leitung von Prof. ZImmerli (Februar 2005)
Botschaft zum Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht vom 1. Februar 2006 (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FINMAG)
Weiterführende Informationen
Faktenblatt des Eidgenössischen Finanzdepartements
Dossier FINMA der Eidgenössischen Bankenkommission
Dossier FINMA des Bundesamtes für Privatversicherungen
Reformprojekt Integrierte Finanzmarktaufsicht
Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2008