Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Januar 2016 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden eine natürliche und zwei juristische Personen aus der Liste entfernt. Zusätzlich wurden alle bestehenden Einträge des Anhangs 7 überarbeitet. Die Änderung tritt am 19. Januar 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.