Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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BPV-Info Nr. 4

BPV-Info Nr. 4 vom 10.11.06 – Vermittleraufsicht: Berufsregister umfasst bereits mehr als 8'400 Broker und Agenten

Die vom Versicherungsaufsichtsgesetz VAG angestrebte Transparenz als zentrales Marktkriterium hat sich durchgesetzt. Per Ende Oktober 2006 sind bereits über 8'400 Vermittler registriert. Ursprünglich ist die Branche von 5'000-6'000 Anmeldungen für das öffentliche Register ausgegangen Das BPV wird den Aufbau des öffentlichen Registers im 1. Quartal 2007 abschliessen.

Seit dem 1. Januar 2006 stehen die Versicherungsvermittler unter der Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV). Zentrales Instrument dieser Aufsicht ist das öffentliche Register, einsehbar auf der Vermittlerplattform unter www.vermittleraufsicht.ch. Die ungebundenen Versicherungsvermittler (Broker) müssen sich in das Register eintragen, die gebundenen Vermittler (Agenten der Versicherungsunternehmen) haben das Recht auf einen Eintrag.

Ursprünglich ist die Branche von 5’000-6'000 Anmeldungen für das öffentliche Register ausgegangen. In den letzten Monaten haben sich jedoch deutlich mehr Vermittler als prognostiziert angemeldet. Insbesondere die gebundenen Vermittler, deren Eintrag auf freiwilliger Basis beruht, haben sich grossflächig für die Registrierung interessiert und machen rund 58% der heute knapp 13'000 Anmeldungen aus.

Die Anmeldung für das öffentliche Register inklusive die Bezahlung der Registergebühr erfolgt – notabene als erste E-Government-Anwendung des Bundes – auf elektronischem Weg. Die gemachten Angaben zu den persönlichen, finanziellen und beruflichen Eintragungsvoraussetzungen müssen hingegen durch verschiedene Beweisdokumente verifiziert werden, welche der Vermittler auf dem Postweg einzureichen hat. Vor der Aufschaltung in das öffentliche Register kontrolliert das BPV jedes Dossier einzeln. Zurzeit sind bereits über 8’400 Vermittler im öffentlichen Register einzusehen.

Den Aufbau des öffentlichen Registers wird das BPV im 1. Quartal 2007 abschliessen. Aufgrund der Tatsache, dass sich auch die gebundenen Vermittler grösstenteils einer öffentlichen Registrierung stellen, kann von einem in diesem Ausmass nicht erwarteten Erfolg hinsichtlich der Verbesserung der Transparenz (als zentrales Marktkriterium der Branche) gesprochen werden. Unterstützt wird diese Absicht des Gesetzgebers durch die Informationspflichten nach Art. 45 VAG. Alle Vermittler, gebundene und ungebundene müssen diesen Informationspflichten beim ersten Kundenkontakt nachkommen.

Auskunft: Kommunikationsdienst BPV, Tel. 031 325 01 65
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