Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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BPV-Info Nr. 5

BPV-Info Nr. 5 vom 16.11.06 – Keine Einwände gegen Kauf der Winterthur durch AXA

Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat keine Einwände gegen den Kauf der Winterthur durch die französische AXA: Die intensive Überprüfung der Transaktion ergab keine Tatbestände, welche die Solvenz oder die einwandfreie Geschäftsführung der Winterthur gefährden könnten.

Seit der Ankündigung der Credit Suisse Group vom 14. Juni 2006, ihre Konzerntochter, die Winterthur Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft ("Winterthur"), an die Axa zu verkaufen, hat das BPV die Transaktion einer intensiven Prüfung unterzogen. Das BPV hat dabei keine Tatbestände identifiziert, welche die Solvenz oder die einwandfreie Geschäftsführung der Winterthur und ihrer Gesellschaften gefährden könnten.

Die Transaktion führt zu keinem ausserordentlichen Kündigungsrecht für die Versicherten, da es sich um einen Aktionärswechsel handelt und die Verträge unverändert weiterlaufen.

Gemäss Art. 21 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und basierend auf der BPV-Verfügung betreffend die konsolidierte Aufsicht über die Winterthur-Gruppe ist das BPV berechtigt, die qualifizierten Beteiligungen sowie deren entsprechende Erwerbe und Veräusserungen zu überwachen.

Das BPV bleibt auch nach Abschluss der Transaktion zuständig für die Überwachung der in der Schweiz operierenden Winterthur- bzw. AXA-Gesellschaften.

Auskunft: Kommunikationsdienst BPV, Tel. 031 325 01 65
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