Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Ausgestaltung des neuen Aufsichtsrechts

Das totalrevidierte neue Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) bildet die Grundlage für die Aufsichtsverordnung (AVO) und für die Aufsichtsverordnung des Bundesamtes für Privatversicherungen (AVO-BPV). Die neuen Aufsichtsverordnungen traten am 1. Januar 2006 in Kraft.

Bei der Erarbeitung des neuen VAG, der AVO und der AVO-BPV wurde der Grundsatzentscheid getroffen, das ganze, bisher stark zersplitterte Aufsichtsrecht in grundsätzlich je einem Erlass auf Gesetzes-, auf Verordnungsstufe Bundesrat und auf Verordnungsstufe Amt zusammenzufassen.

So wie das neue VAG an die Stelle von bisher fünf Gesetzen tritt, so konsumieren die neuen AVO und AVO-BPV elf bisherige Bundesratsverordnungen bzw. -beschlüsse sowie diverse nicht veröffentlichte Weisungen auf Departements- und Amtsstufe.

Das neue VAG hat mit seinen ausgesprochen zahlreichen Delegationsnormen den Charakter eines Rahmenerlasses. Daher normiert es in vielen Bereichen nur Grundsätze und überlässt die Regelung der Einzelheiten in ganz unterschiedlichen Materien dem Bundesrat und dem Amt auf Verordnungsstufe.

Schliesslich weist das neue VAG der Versicherungsaufsicht eine ganze Reihe von komplexen und aufwändigen neuen Bereichen und Aufgaben zu, was sich notwendigerweise in einer ausgedehnten Detailregelung niederschlägt. Dennoch weisen die AVO und die AVO-BPV, so umfangreich sie erscheinen mögen, keinen grösseren Umfang auf als die Gesamtheit der aufsichtsrechtlichen Erlasse, die sie konsumieren, und dies trotz Regelung zusätzlicher Aufgaben der Aufsichtsbehörde.

Eine klare Gliederung der AVO, die weitgehend dem Aufbau des neuen VAG folgt, erleichtert die Orientierung und erlaubt es, die gleichen Materien in der Regel unter demselben Gliederungstitel wieder zu finden wie im Gesetz.
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Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 11.05.2007

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