Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Aufsichtsrecht

Der Bundesrat hat das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die geänderten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die neue Aufsichtsverordnung (AVO) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat das Bundesamt für Privatversicherungen BPV die Aufsichtsverordnung des Amtes (AVO-BPV) in Kraft gesetzt. Die revidierte Verordnung des BPV über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwV BPV) ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Der Bundesrat setzte das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) auf den 1. Januar 2006 in Kraft. Im Zentrum des neuen Gesetzes stehen die Sicherung der langfristigen Stabilität der Versicherungsunternehmen, die Verbesserung des Schutzes der Versicherten sowie die Übernahme der wichtigsten Entwicklungen in der EU.
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Die wichtigsten Neuerungen

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Der Bundesrat setzte die geänderten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auf den 1. Januar 2006 in Kraft. Davon ausgenommen hatte er die Artikel 3 und 3a VVG, welche insbesondere die vorvertraglichen Informationspflichten der Versicherungsunternehmen regeln. Sie traten ein Jahr später in Kraft.
Teilrevision Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Die wichtigsten Neuerungen
Totalrevision Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Aufsichtsverordnungen (AVO und AVO-BPV)

Das totalrevidierte neue Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) bildet die Grundlage für die Aufsichtsverordnung (AVO) und für die Aufsichtsverordnung des Bundesamtes für Privatversicherungen (AVO-BPV). Die neuen Aufsichtsverordnungen traten am 1. Januar 2006 in Kraft.

Bei der Erarbeitung des neuen VAG, der AVO und der AVO-BPV wurde der Grundsatzentscheid getroffen, das ganze, bisher stark zersplitterte Aufsichtsrecht in grundsätzlich je einem Erlass auf Gesetzes-, auf Verordnungsstufe Bundesrat und auf Verordnungsstufe Amt zusammenzufassen.
Ausgestaltung des neuen Aufsichtsrechts

Verordnung des BPV über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwV BPV)

Das BPV hatte die Pflichten des Geldwäschereigesetzes auf dem Verordnungsweg konkretisiert und festgelegt, wie sie durch die Versicherungsunternehmen zu erfüllen sind. Die revidierte Verordnung des BPV über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwV BPV) trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Die Selbstregulierungsorganisation hat ihr Reglement innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung an die neuen Vorschriften anzupassen.
Revision der Geldwäschereiverordnung BPV (GwV BPV): Die wichtigsten Neuerungen

Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 10.08.2007

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