Bundesamt für Privatversicherungen BPV

Beginn Sprachwahl

Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Revision der Geldwäschereiverordnung BPV (GwV BPV)

Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV hat die Verordnung vom 30. August 1999 über die Bekämpfung der Geldwäscherei (VGW) revidiert. Die revidierte Verordnung des BPV (GwV BPV) trat auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

Die Revision berücksichtigt die Empfehlungen der in der Länderprüfung 2005 formulierten Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI / FATF) zur Bekämpfung der Geldwäscherei und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Gleichzeitig wurde die Revision dazu benützt, die Terminologie an das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) anzupassen und gewisse Formulierungen sowie den Titel der Verordnung (neu GwV BPV) mit den Geldwäschereiverordnungen der Eidgenössischen Bankenkommission (GwV EBK) und der Kontrollstelle für Geldwäschereibekämpfung (GwV Kst) abzustimmen.

Hauptsächlich führte die Revision zu folgenden Änderungen:
  • Erweiterung der Abklärungspflichten für politisch exponierte Personen sowie Verbindungen zu terroristischen oder kriminellen Organisationen;
  • Systematische Risikoüberwachung der für die Identifikation der Vertragspartei erforderlichen Schwellenwerte sowie der Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken;
  • Erleichterte Anforderungen an die beweiskräftigen Dokumente zur Identifizierung der Vertragspartei;
  • Gesellschaftsexterne Kontrolle über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

Reglemente müssen 2007 angepasst werden

Die Verordnungsänderung trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Für die Anpassung an die neuen Vorschriften wird den Versicherungsunternehmen eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Diese Anpassungsfrist wird es der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV), der die überwiegende Anzahl der in der Schweiz tätigen Lebensversicherungsunternehmen angeschlossen ist, erlauben, ihr Reglement im Laufe des Jahres 2007 an die neuen Rechtsgrundlagen anzupassen. Die Reglementsänderung ist vom BPV vor Ende 2007 zu genehmigen. Im Übrigen plant das BPV, im Laufe des Jahres 2007 die neuen Bestimmungen den dem BPV direktunterstellten Lebensversicherungsunternehmen im Rahmen einer Präsentation zu erläutern.

Da das Parlament die am 1. Februar 2006 verabschiedete Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung noch nicht behandelt hatte, waren die Auswirkungen einer integrierten Finanzmarktaufsicht auf den Bereich der Geldwäschereibekämpfung damals noch unklar, weshalb sie bei Bedarf in einer späteren Revision erfasst werden müssen.
Zurück zur Übersicht: Aufsichtsrecht

Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 10.08.2007

Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Privatversicherungen BPV
info@bpv.admin.ch | Rechtliches
http://www.bpv.admin.ch/dokumentation/00437/01248/01260/index.html?lang=de