Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Rechtliche Grundlagen

Organisationsverordnung für das Eidgenössische Finanzdepartement (OV-EFD)

Art. 24a Ziele und Funktionen

1 Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) verfolgt als Fachbehörde des Bundes für Privatversicherungsfragen insbesondere folgende Ziele:

a. Es sorgt dafür, dass die beaufsichtigten Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Versicherten die geschuldeten Versicherungsleistungen jederzeit und dauernd erbringen können (Erhaltung der Solvenz).

b. Es wacht darüber, dass sich diese Unternehmen an die massgebenden Rechtsvorschriften halten und dass sie sich gegenüber ihren Versicherten nicht missbräuchlich verhalten.

c. Es wirkt auf eine gedeihliche nationale und internationale Entwicklung des privaten Versicherungswesens hin.

2 Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt das BPV folgende Funktionen wahr:

a. Es ist Aufsichtsbehörde über die privaten Versicherungseinrichtungen. Dabei führt es unter anderem die aufsichtsrechtlichen Bewilligungsverfahren durch, prüft die Solvenz der Versicherungsunternehmungen, insbesondere ihre technischen, finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Grundlagen, und leitet gegebenenfalls Sanierungsmassnahmen ein.

b. Es erarbeitet die rechtlichen Grundlagen für die Versicherungsaufsicht und für den Versicherungsvertrag. Dabei trägt es den Bedürfnissen der Gesellschaft, insbesondere der Versicherten und der Versicherungswirtschaft, gebührend Rechnung.

c. Es verfolgt die nationale und internationale Entwicklung auf den Gebieten der Versicherungsaufsicht und des Versicherungsvertrages und sorgt für deren angepasste Umsetzung ins schweizerische Recht.

Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 31.01.2006

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