Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren bewusst eine Liberalisierung des Versicherungsmarktes vorangetrieben, welche es den Versicherungsunternehmungen ermöglicht, sich auch international in einem zusehends kompetitiver werdenden Umfeld zu behaupten. Gleichzeitig verlangt er von der Versicherungsaufsicht eine strategische Ausrichtung, die es erlaubt, den vielfältigen Herausforderungen von zusehends anspruchsvolleren und komplexeren Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Das BPV definiert seine Aufsichtsphilosophie deshalb über die zentralen Begriffe risikobasiert, prinzipienbasiert und wettbewerbsorientiert:
- Die zentrale Ausrichtung der Aufsicht basiert auf einer quantitativen und qualitativen Analyse der Risiken von Versicherungsunternehmen. Damit wird sichergestellt, dass den Ansprüchen der Versicherten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit genügt werden kann. Hauptzweck ist hierbei nicht, Insolvenz um jeden Preis zu verhindern. Die Aufgabe der Aufsicht ist es vielmehr, die Versicherten vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen.
- Ziel des BPV ist es, so weit wie möglich auf eine prinzipienbasierte Aufsicht abzustützen. Der Schweizerische Solvenztest (SST) als Kernelement der risikobasierten Aufsicht ist ein Beispiel für prinzipienbasierte Aufsicht. Das heisst, die Aufsicht pocht nicht auf die Erfüllung von in der Regel statischen und mit viel Bürokratie verbundenen Regeln und Vorschriften, sondern definiert übergeordnete Richtlinien, deren Erfüllung in der Verantwortung, vor allem aber im ureigensten Interesse des einzelnen Versicherungsunternehmens selber liegt.
- Gleichzeitig hat das BPV sicherzustellen, dass der Wettbewerb im Versicherungsmarkt funktioniert und sich - innerhalb der gesetzlichen Leitplanken - zum Vorteil aller relevanten Marktteilnehmer auswirken kann. Diesen Wettbewerb fördern heisst darum aus regulatorischer Sicht, dass eigendynamische Mechanismen und Selbstregulierungskraft des Marktes bewusst genutzt werden sollen, um eine möglichst effiziente und damit kostengünstige Aufsicht zu etablieren. Zudem sollen verschiedene Transparenzanforderungen sicherstellen, dass sowohl Aufsicht wie Markt eine möglichst wahrheitsgetreue Bewertung des Unternehmens vornehmen können.