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Anhörungen 2003 |
Hier finden Sie die Berichte und Entwürfe zu Anhörungen der EBK. Allfällige Bemerkungen zu den nachstehenden Vorlagen können Sie an folgende Adresse richten: info@ebk.admin.ch.
Die Stellungnahmen zu den Anhörungsentwürfen finden Sie hier. |
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19. Dezember 2003 |
EBK gibt Rundschreiben "Meldepflicht" in Vernehmlassung
Die EBK hat entschieden, zur Klärung von offenen Interpretationsfragen zur korrekten Erfüllung der Meldepflicht von börslichen und ausserbörslichen Abschlüssen (Börsentransaktionen) ein Rundschreiben zu erlassen. Sie hat dazu den Entwurf eines EBK-RS "Meldepflicht von Börsentransaktionen" verabschiedet und zur Vernehmlassung freigegeben. |
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Begleitschreiben |
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Entwurf RS Meldepflicht |
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16. Dezember 2003 |
EBK gibt Rundschreiben zur Vermeidung von Marktmissbrauch in Vernehmlassung
Die EBK hat entschieden, aufsichtsrechtliche Regeln zur Vermeidung von Marktmissbrauch in der Form eines Rundschreibens zu erlassen. Sie hat dazu den Entwurf eines EBK-RS "Aufsichtsrechtliche Regeln zur Vermeidung von Marktmissbrauch" verabschiedet und zur Vernehmlassung freigegeben. |
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Begleitschreiben |
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Entwurf RS Marktmissbrauchsregeln |
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Anhang |
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15. Dezember 2003 |
EBK eröffnet Vernehmlassung bezüglich neuer Zahlungsmittel und -systeme
Die EBK beabsichtigt ihr Rundschreiben 96/4 um eine Randziffer 16 bis zu erweitern. Diese definiert die Entgegennahme von Geldern für Zahlungsmittel oder Zahlungssysteme unter bestimmten Voraussetzungen als Nichteinlage. |
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Brief an die Vernehmlasser |
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17. Oktober 2003 |
EBK eröffnete Vernehmlassung zur Revision BEHV-EBK und UEV-UEK
Die EBK hat die Verordnungen zum Übernahme- und Offenlegungsrecht überarbeitet und der reichen Praxisentwicklung angepasst, die sich seit deren Inkrafttreten am 1. Januar 1998 ergeben hat. |
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Brief an die Vernehmlasser |
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Vernehmlassungsentwurf BEHV-EBK und Erläuterungen |
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Vernehmlassungsentwurf UEV-UEK und Erläuterungen |
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11. September 2003 |
EBK gibt fünf Rundschreiben zum Prüfwesen in die Vernehmlassung
Die EBK veröffentlicht heute die Entwürfe zu fünf Rundschreiben zum Bereich Prüfwesen. Das EBK-RS Prüfung erläutert Gegenstand und Vorgehen der jährlichen Prüfung von Banken und Effektenhändlern auf Einzel- und Konzernbasis. Form und Inhalt der Berichterstattung über die Prüfungen regelt das EBK-RS Prüfbericht , welches das geltende EBK-RS 96/3 Revisionsbericht ersetzen soll. Das EBK-RS Prüfgesellschaften bestimmt die Einzelheiten zur Anerkennung von Prüfgesellschaften und leitenden Prüfern, zur Unabhängigkeit, zur Überwachung sowie zu Beauftragung und Wechsel der Prüfgesellschaften. Das EBK-RS Grossbankenaufsicht schliesslich erläutert die Berichterstattungspflichten der Grossbanken, die regelmässigen Kontakte zwischen Grossbanken und Bankenkommission, die direkten Prüfungen sowie die Vertiefungsprüfungen. Das EBK-RS Selbstregulierung als Mindeststsandard hält Vorschriften und Standesregeln fest, die im Rahmen der Selbstregulierung ausgearbeitet und von der Bankenkommission als verbindlicher Mindeststandard anerkannt wurden. |
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Begleitschreiben |
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Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Prüfung, Anhang I - Anhang II |
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Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Prüfbericht, Anhang I - Anhang II - Anhang III |
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Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Prüfgesellschaften, Anhang I - Anhang II - Anhang IIIa - Anhang IIIb - Anhang IV - Anhang V |
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Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Grossbankenaufsicht, Anhang I |
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Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Selbstregulierung als Mindeststandard, Anhang I |
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5. Mai 2003 |
Intangibles: Vernehmlassung zur Teilrevision der Bankenverordnung
Die EBK beabsichtigt eine Änderung der Bankenverordnung (BankV), um bei der Berechnung der Eigenmittel die Behandlung der immateriellen Werte jener des Goodwills gleichzusetzen. Künftig sollen auch die immateriellen Werte vom Kernkapital abzuziehen sein.
Die Vernehmlassungsfrist ist abgelaufen. |
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