Eidgenössische Bankenkommission  français english
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Aktuelles 2008

 
19. Dezember 2008

Aktualisierung der häufig gestellten Fragen zu strukturierten Produkten
Die EBK aktualisiert den Fragekatalog zu strukturierten Produkten gemäss Art. 5 des Kollektivanlagengesetzes (KAG) bzw. Art. 4 der Kollektivanlagenverordnung (KKV) (vgl. insbesondere die neuen Fragen/Antworten 2, 13, 14 und 15).

> FAQ
 
 
18. Dezember 2008

EBK Bulletin 51
In ihrem neuesten Bulletin veröffentlicht die EBK mehrere Entscheide, namentlich zur Amtshilfe, zur Gewähr, zum Churning, zur unerlaubten Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie zu den strukturierten Produkten.

> Bulletin 51
 
 
9. Dezember 2008

FINMA Start steht kurz bevor
Am 1. Januar 2009 nimmt die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ihre Tätigkeit auf. Damit tritt das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG) vollständig in Kraft. Mit dem FINMAG werden das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV), die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Bis zur Überführung in die FINMA verbleiben die drei Fusionsbehörden für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche zuständig.

> www.finma.ch
 
 
4. Dezember 2008

EBK und Grossbanken einigen sich auf höhere Eigenmittelziele und die Einführung einer Leverage Ratio
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) einigte sich mit Credit Suisse und UBS auf eine Erhöhung und Ergänzung des bestehenden Eigenmittel-Regimes. Die neuen Eigenmittelanforderungen wurden von der EBK am 20. November 2008 gegenüber beiden Grossbanken in Form einer Verfügung festgelegt. Sie sind nach Massgabe der erzielbaren Gewinne bis im Jahr 2013 zu erfüllen.

> Medienmitteilung
 
 
26. November 2008

EBK beschliesst Änderung im Rundschreiben "Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel (Marktverhaltensregeln)" (EBK RS 08/1)
Um Missverständisse im Zusammenhang mit der Anwendung des Rundschreibens auf Effektengeschäfte für Kunden zu beseitigen hat die EBK folgenden neuen Wortlaut der entsprechenden Reglung in Rz 5 beschlossen (Änderungen hervorgehoben):

"Bestehen offensichtliche Anzeichen, dass Effektengeschäfte für Kunden mit den Anforderungen der Ziff. III. bis V. nicht zu vereinbaren sind, haben Effektenhändler die Hintergründe abzuklären und sich gegebenenfalls der Mitwirkung am Effektengeschäft des Kunden zu enthalten; eine systematische Überwachung und Abklärung ist nicht verlangt.“

Die Änderungen treten am 1. Dezember 2008 in Kraft.

> EBK-RS 08/1 "Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel"
 
 
17. November 2008

EBK eröffnet den Konkurs über die Kaupthing Bank Luxemburg AG, Luxemburg, Zweigniederlassung Genf
Aufgrund der angespannten Liquiditätssituation der ganzen Kaupthing-Gruppe hat die EBK am 9. Oktober 2008 Massnahmen zum Schutz der Anleger der Zweigniederlassung der Kaupthing Bank in der Schweiz sowie zur Klärung der finanziellen Verhältnisse erlassen. Da bei der Kaupthing Bank Luxemburg AG, Luxemburg, Zweigniederlassung Genf, keine Aussicht auf eine Sanierung besteht und sie sich als überschuldet sowie als illiquid erweist, hat die EBK per 17. November 2008, 8.00 Uhr, den Konkurs eröffnet und zwei Konkursliquidatoren ernannt.

Die Frist für die Anmeldung von Forderungen läuft bis zum 12. Januar 2009. Kunden mit einem Konto bei der schweizerischen Zweigniederlassung der Kaupthing Bank verfügen über eine in den Büchern der Bank ersichtliche Forderung und müssen ihre Forderungen nicht bei den Konkursliquidatoren anmelden. Diese Forderungen gelten als angemeldet.

> Medienmitteilung
> Konkurspublikation
> www.kaupthing-geneva.ch
 
 
10. November 2008

Neue Börsenverordnung-FINMA (BEHV-FINMA)
Auf den 1. Januar 2009 setzt die FINMA die neue Börsenverordnung-FINMA in Kraft. Für den Bereich des Offenlegungsrechts sieht Art. 48 BEHV-FINMA eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2009 vor. Die vorliegende Veröffentlichung dient als Vorab-Information für die betroffenen Marktteilnehmer. Nachträgliche sprachlich-redaktionelle Korrekturen durch die Bundeskanzlei bleiben vorbehalten. Die FINMA veröffentlicht für die neue BEHV-FINMA im Verlaufe des 1. Quartals 2009 einen Erläuterungsbericht.

> BEHV-FINMA
> Anhörung
> Stellungnahmen
> Konkordanz-Tabelle
 
 
16. Oktober 2008

Subprime-Krise: Untersuchung der EBK zu den Ursachen der UBS Wertberichtigungen
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) hat die Ursachen untersucht, die zu den enormen Wertberichtigungen der UBS führten. Sie stellt dabei fest, dass im Wesentlichen organisatorische Fehler sowie eine unzulängliche Erfassung der relevanten Risiken in Kombination mit einem aussergewöhnlichen Marktumfeld zu den Wertberichtigungen führten. Die EBK-Untersuchung konzentrierte sich auf den Zeitraum vor August 2007. Die EBK unterstützt die Umsetzung des von der UBS erarbeiteten und publizierten Massnahmenplans zur Behebung der identifizierten Mängel und verfolgt dessen Umsetzung sehr eng.

> Medienmitteilung
> EBK - UBS-Subprimebericht
 
 
16. Oktober 2008

EBK begrüsst Massnahmenpaket zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems
Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) sowie die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) haben ein Massnahmenpaket zur Stärkung der Eigenkapitalbasis bei Grossbanken geschaffen. Das von den Behörden vorbereitete Massnahmenpaket wird wesentlich zur Stärkung des Schweizer Finanzsystems beitragen.

> Medienmitteilung EBK
> Medienmitteilung EFD
> Medienmitteilung SNB
 
 
9. Oktober 2008

EBK erlässt Massnahmen zum Schutz der Anleger der Zweigniederlassung der Kaupthing Bank in der Schweiz
Die Turbulenzen rund um die isländische Kaupthing-Gruppe haben auch Auswirkungen auf die seit Juli in der Schweiz tätige Zweigniederlassung. Aufgrund der angespannten Liquiditätssituation der ganzen Gruppe sowie als Folge davon auch der Genfer Zweigniederlassung hat die EBK heute zwei Untersuchungsbeauftragte ernannt. Diese haben die Aufgabe, die finanziellen Verhältnisse zu klären und die Guthaben zu sichern. Gleichzeitig wurde der Bank bis zur Klärung der finanziellen Lage einstweilen untersagt, weitere Auszahlungen zu tätigen. Ausgenommen sind Guthaben bis maximal CHF 5'000. Guthaben bis CHF 30'000 werden durch die Einlagensicherung der Schweizer Banken gedeckt. Die Untersuchungsbeauftragten werden zusammen mit dem Einlagensicherungsverein alles daran setzen, dass eine rasche Auszahlung der gesicherten Einlagen erfolgen kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Untersuchungsbeauftragten (www.kaupthing-geneva.ch).

 
 
19. September 2008
EBK betont Verbot von Leerverkäufen ohne Deckung
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) weist im Zusammenhang mit dem aktuellen Marktumfeld darauf hin, dass Leerverkäufe ohne Deckung ("naked short sales") unzulässig und mit den Anforderungen des EBK-Rundschreibens über Aufsichtsregeln zum Marktverhalten nicht zu vereinbaren sind, namentlich wenn damit Marktverzerrungen beabsichtigt sind oder sie zu Marktmanipulationen eingesetzt werden. Solche Leerverkäufe für Nostro und für Kunden sind verboten. Die Banken haben sicherzustellen, dass bei Effektenverkäufen für Kunden diese in der Lage sind, zum Abwicklungstermin die Effekten zu liefern. Die EBK wird gegen entsprechende Missbräuche einschreiten.

Die EBK informiert die Marktteilnehmer ferner, dass das Verbreiten von irreführenden Gerüchten und das Streuen von wahrheitswidrigen Informationen marktmissbräuchlich sind und in keiner Form toleriert werden. Die EBK wird solches Verhalten mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln des Finanzmarkt-Enforcements verfolgen. Die EBK erinnert alle Marktteilnehmer daran, sich im gegenwärtigen Marktumfeld konsequent an die Aufsichtsregeln, wie sie namentlich im Rundschreiben zum Marktverhalten festgeschrieben sind, zu halten.
 
 
16. September 2008
EBK eröffnet Anhörung betreffend Abschaffung „Swiss finish“ für kollektive Kapitalanlagen
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) eröffnet die Anhörung zur Abschaffung des „Swiss finish“. Neben der Streichung von formellen Vorgaben handelt es sich dabei insbesondere um den Verzicht auf eine kasuistische Regulierung betreffend die Bezeichnung von kollektiven Kapitalanlagen sowie eine Anpassung von Art. 31 Abs. 4 der Kollektivanlagenverordnung an den europäischen Mindeststandard. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung.
> Medienmitteilung
> Information zur Anhörung
> Begleitbrief
> Erläuterungsbericht
> Änderung der Kollektivanlagenverordnung
 
 
9. September 2008
Peter Eckert verlässt die EBK und den FINMA Verwaltungsrat per Ende 2008
Peter Eckert ist seit 1. Juli 2007 Mitglied der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und seit Januar 2008 Vizepräsident des FINMA Verwaltungsrates. Er wird die EBK und den FINMA Verwaltungsrat per 31. Dezember 2008 verlassen, um Anfang Januar 2009 das Präsidium des Verwaltungsrates der Bank Clariden Leu zu übernehmen. Sowohl die EBK als auch der Verwaltungsrat der FINMA danken Herrn Eckert für seine äusserst wertvolle Arbeit in beiden Gremien und wünschen ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg. Die Ersatzwahl in den FINMA Verwaltungsrat erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
> Medienmitteilung
 
 
5. September 2008
EBK eröffnet Anhörung zum EBK-Diskussionspapier "Anreizsysteme und Interessenkonflikte beim Vertrieb von Finanzprodukten"
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) eröffnet eine Anhörung zu den Anreizsystemen und Interessenkonflikten beim Vertrieb von Finanzprodukten. Sie schlägt eine stärkere Transparenz über Vertriebsvergütungen gegenüber den Endkunden vor.
> Medienmitteilung
> Information zur Anhörung
> Diskussionspapier
> Documento consultivo (Riassunto in italiano)
 
 
5. September 2008
EBK eröffnet Anhörung zu ihrem Entwurf des Rundschreibens "Eckwerte zur Vermögensverwaltung"
Die Eckwerte sollen als Massstab für sämtliche Verhaltensregeln dienen, welche Branchenorganisationen aus dem Bereich der Vermögensverwaltung der EBK zur Anerkennung als Mindeststandards vorlegen.
> Medienmitteilung
> Information zur Anhörung
> Bericht
> Entwurf Rundschreiben "Eckwerte zur Vermögensverwaltung"
 
 
27. August 2008
Bundesrat genehmigt FINMA-Personalverordnung
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die vom Verwaltungsrat der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) beantragte Personalverordnung genehmigt. Diese ist auf eine starke Leistungsorientierung bei gleichzeitig hoher Flexibilität ausgerichtet. Die Personalverordnung regelt die Grundsätze der Arbeitsverhältnisse sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FINMA.
> Medienmitteilung
> FINMA-Personalverordnung
> Ordinanza sul personale FINMA
 
 
25. Juli 2008
EBK-Mitteilung Nr. 47
Einlagensicherung

Die EBK ruft die Behandlung spezifischer Einlagenkategorien unter der Einlagensicherung in Erinnerung. Ein funktionierender Einlegerschutz erfordert Systeme und Prozesse, mit denen die privilegierten Einlagen jederzeit und sofort identifiziert und quantifiziert werden können. Die EBK erwartet von den Prüfgesellschaften, ein besonderes Augenmerk auf die Systemprüfungen zu legen.
> EBK-Mitteilung Nr. 47
> Comunicazione CFB n. 47 in italiano
 
 
21. Juli 2008
EBK eröffnet Anhörung zur Änderung von Art. 3a der Bankenverordnung (Einlagen bei Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen)
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bankenverordnung wird die Ausnahmeregelung für Einlagen bei Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften auf den zwingenden Konnex zum ideellen Zweck oder zu der gemeinsamen Selbsthilfe beschränkt. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung.
> Medienmitteilung
> Information zur Anhörung
> Begleitbrief
> Änderung der Bankenverordnung
> Erläuterungsbericht
> Modifica dell'ordinanza sulle banche e Riassunto (in italiano)
 
 
30. Juni 2008
Neue Mitglieder der Übernahmekommission
Die EBK wählte Frau Dr. Susanne Haury von Siebenthal und Frau Prof. Dr. Regina Kiener als neue Mitglieder der Übernahmekommission (UEK).
> Medienmitteilung
 
 
20. Juni 2008
EBK eröffnet Anhörung zu den Entwürfen der Börsenverordnung-FINMA und der Übernahmeverordnung
Im Hinblick auf die per 1. Januar 2009 umzusetzende Behördenreorganisation gemäss dem neuen Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sind die geltende Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) sowie die Übernahmeverordnung (UEV-UEK) den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die EBK und die Übernahmekommission (UEK) haben in enger Zusammenarbeit ihre jeweiligen Erlasse umfassend überarbeitet und unterbreiten den interessierten Kreisen und betroffenen Ämtern die Entwürfe für die neue Börsenverordnung-FINMA (BEHV-FINMA) und die neue Übernahmeverordnung (UEV) zur Anhörung.
> Begleitbrief
> Tabellarische Übersicht (Synopsis) zum Entwurf der BEHV-FINMA
> Erläuterungsbericht zum Entwurf der BEHV-FINMA
> Tabellarische Übersicht (Synopsis) zum Entwurf der (neuen) UEV
 
 
2. Juni 2008
Die Übernahmekammer der EBK verneint das Vorliegen einer angebotspflichtigen Gruppe von Sulzer und Everest/Renova
Mit Empfehlung vom 6. Dezember 2007 stellte die Übernahmekommission (UEK) namentlich fest, dass die Sulzer AG aufgrund des Abschlusses des Stand Still Agreements vom 10. Oktober 2007 zusammen mit Everest Beteiligungs GmbH und Renova Industries Ltd. als Mitglied einer organisierten Gruppe im Sinn von Art. 32 Abs. 1 BEHG i.V.m. Art. 27 BEHV-EBK gelte. Die Parteien lehnten diese Empfehlung ab. Mit Verfügung vom 29. Mai 2008 gab die Übernahmekammer der Eidg. Bankenkommission (EBK) den Parteien Recht und stellte fest, dass die Sulzer AG nicht Teil einer solchen Gruppe ist.
> Verfügung vom 29. Mai 2008
 
 
29. Mai 2008
Die EBK hat das Rundschreiben betreffend Publikumseinlagen bei Nichtbanken überarbeitet
Nach der Änderung der Bankenverordnung betreffend Kundendevisenhändler hat die EBK das Rundschreiben über die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen durch Nichtbanken (EBK-RS 96/4) überarbeitet. Weiter hat sie bei dieser Gelegenheit den Begriff des Edelmetallhändlers präzisiert.
> EBK-RS 96/4 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken"
 
 
21. Mai 2008
FINMA: Besetzung Geschäftsleitung und Ergänzungswahl Verwaltungsrat
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2008 die Wahl von Patrick Raaflaub zum FINMA Direktor auf Antrag des Verwaltungsrates genehmigt. Die Besetzung der FINMA Geschäftsleitung (GL) ist damit abgeschlossen. Die GL wird ihre Arbeit am 1. Januar 2009 aufnehmen. Bis zum Start der FINMA verbleibt die operative Aufsichtstätigkeit vollumfänglich bei den drei Fusionsbehörden.
> Medienmitteilung
> CVs
 
 
25. April 2008
Walter Knabenhans neuer Vizepräsident der Übernahmekommission
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) wählte Walter Knabenhans zum Vizepräsidenten der Übernahmekommission (UEK). Er ist seit 1. Januar 1999 Mitglied der UEK. Walter Knabenhans ist Präsident des Verwaltungsrates der Bellevue Group AG, Küsnacht. Die Wahl von Walter Knabenhans erfolgte für die laufende Amtsperiode bis Ende 2011.

Die UEK ist eine Bundesbehörde. Sie beaufsichtigt im Rahmen des Börsengesetzes die Einhaltung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote. Sie besteht zur Zeit aus sieben Mitgliedern.
> Medienmitteilung
 
 
16. April 2008

EBK-Mitteilung Nr. 46
Mitteilung der FATF vom 28. Februar 2008 betreffend Usbekistan, Iran, Pakistan, Turkmenistan, São Tomé und Principe sowie den nördlichen Teil Zyperns

Die EBK fordert die ihr unterstellten Finanzintermediäre auf, die Mitteilung der Financial Action Task Force vom 28. Februar 2008 betreffend Mängel in den Vorkehrungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung in Usbekistan, Iran, Pakistan, Turkmenistan, São Tomé und Principe sowie dem nördlichen Teil Zyperns in ihrer Beurteilung der Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung nach dem Geldwäschereigesetz und der EBK-Geldwäschereiverordnung zu berücksichtigen.

>

EBK-Mitteilung Nr. 46

>

FATF-Mitteilung vom 28. Februar 2008 (in Französisch oder Englisch)

 
 
14. April 2008

EBK veröffentlicht neues Rundschreiben "Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel (Marktverhaltensregeln)" vom 19. März 2008 (EBK RS 08/1)
Das Rundschreiben legt Aufsichtsregeln zum Marktverhalten fest, gibt Anweisungen zur Vermeidung von Marktmissbrauch und definiert zulässige Effektengeschäfte, sogenannte "Accepted Market Practices". Die Regeln stützen sich auf die Anforderungen aus der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit; sie normieren Aufsichtsrecht, spezifisch Marktaufsichtsrecht. Das neue EBK-RS 08/01 tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.

>

EBK-RS 08/1 "Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel"

 
 
11. April 2008

Senior Supervisors Group: Internationaler Bericht zu den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Marktturbulenzen
Ranghohe Vertreter von Aufsichtbehörden aus fünf Ländern (die sog. "Senior Supervisors Group" - darunter auch Vertreter der Eidgenössischen Bankenkommission) haben heute einen Bericht veröffentlicht, welcher die Offenlegungspraktiken von Finanzinstituten in Bezug auf bestimmte Exposures analysiert, die vom Markt unter den aktuellen Verhältnissen als hochriskant eingestuft werden.

Dieser Bericht - "Leading Practice Disclosures for Selected Exposures" - zeigt Beispiele von gegenwärtig führenden Offenlegungspraktiken in Bezug auf Exposures auf, die mit Instrumenten wie "Collateralized Debt Obligations", durch Wohnbau- oder Geschäftshypotheken gesicherte Wertpapiere, spezielle Beteiligungsgesellschaften ("Special Purpose Entities") oder syndizierten Krediten verbunden sind.

Diese Arbeit wurde auf Veranlassung des Financial Stability Forums durchgeführt.

>

Leading-Practice Disclosures for Selected Exposures (in Englisch)

 
 
9. April 2008

EBK-Umfrage zum Prüfaufwand bei Banken und Effektenhändlern
Die EBK hat via Prüfgesellschaften den Prüfaufwand für das Geschäftsjahr 2006 erheben lassen.

>

Analyse der Umfrageergebnisse

>

Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3, Tabelle 4, Tabelle 5, Tabelle 6a, Tabelle 6b, Tabelle 7, Tabelle 8, Tabelle 9, Tabelle 10

 
 
7. April 2008

Devisenhändler - Inkrafttreten der Änderung der Bankenverordnung
Die EBK weist auf das Inkrafttreten der Änderung der Bankenverordnung betreffend Kunden-Devisenhändler am 1. April 2008 hin. Devisenhändler, die Geld von Kunden entgegennehmen und für diese Devisengeschäfte tätigen, sollen neu dem Bankengesetz unterstehen. Die Devisenhändler haben sich innert dreier Monate bei der EBK zu melden. Sie müssen innert einem Jahr den Anforderungen des Bankengesetzes genügen und ein Bankenbewilligungsgesuch stellen.

>

News EFD

>

Bankenverordnung - Änderung

>

Erläuterungsbericht

 
 
3. April 2008

Romain Marti verlässt die Eidg. Bankenkommission (EBK)
Nach über dreissigjähriger Tätigkeit im Sekretariat der Eidg. Bankenkommission (EBK) hat Romain Marti, stv. Direktor, seine Demission per Ende September 2008 eingereicht. Er wird per Anfang Oktober eine neue berufliche Herausforderung als Berater der Bank Pictet & Cie in Genf antreten.

 
 
1. April 2008

Jahresmedienkonferenz der EBK
Am 1. April hat die EBK ihren Jahresbericht 2007 veröffentlicht und ihre jährliche ordentliche Medienkonferenz abgehalten. Anbei finden Sie die an diesem Anlass gehaltenen Referate.

>

Medienmitteilung

>

Referat Eugen Haltiner, Präsident der EBK

>

Referat Daniel Zuberbühler, Direktor der EBK

>

Jahresbericht 2007

 
 
20. März 2008

EBK veröffentlicht Bericht zu den EBK-Beauftragten
Die EBK hat in ihrem "Finanzmarktenforcement" seit der Revision der gesetzlichen Bestimmung zu den Untersuchungsbeauftragten, welche Mitte 2004 in Kraft trat, vermehrt Beauftragte eingesetzt. Der EBK-Beauftragtenbericht gibt einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen mit diesem Aufsichtsinstrument.

>

Bericht zu den EBK-Beauftragten

>

Riassunto (in italiano)

 
 
18. März 2008

EBK gibt definitiv die Reglementierung der Performance Fee auf
Nach Abschluss der Anhörung zu rubrizierter Angelegenheit hat die EBK entschieden, definitiv die Reglementierung der Performance Fee aufzugeben. Die bestehende und bei schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen angewandte Praxis in besagter Materie wird demnach mit Wirkung ab dem 1. April 2008 aufgehoben. Der Anhang II "Erfolgsabhängige Kommission (Performance Fee)" der Wegleitung betreffend die Anlagefonds wird entsprechend wegfallen und die weiteren Wegleitungen betreffend schweizerische und ausländische kollektive Kapitalanlagen sachgemäss angepasst. Die Sorgfalt bei der Festlegung der Kriterien zur Erhebung einer Performance Fee wird den Marktteilnehmern überlassen. Die Bewilligungsträger müssen, so wie es das KAG und die Verhaltensregeln der schweizerischen Fondsindustrie verlangen, in den Dokumenten der kollektiven Kapitalanlagen die Art, die Höhe und die Berechnung, welche bei der allfälligen Performance Fee verfolgt wird, angeben.

 
 
10. März 2008

EBK stellt Verletzung der Offenlegungspflichten von Laxey Partners Ltd et alii fest
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) stellt mit Verfügung vom 7. März 2008 fest, dass Laxey Partners Ltd et alii (Laxey) im Rahmen ihres Beteiligungsaufbaus an der Implenia AG ihre Offenlegungspflichten nach Art. 20 Börsengesetz verletzt haben. Die Meldepflichtverletzungen erfolgten im Rahmen des insbesondere im 1. Quartal 2007 realisierten Beteiligungsaufbaus und namentlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von auf Aktien der Implenia AG lautenden Contracts for Difference (CFD). Die EBK wird konsequenterweise, von Gesetzes wegen, beim Eidg. Finanzdepartement eine entsprechende Strafanzeige erstatten.

>

Mitteilung

 
 
6. März 2008

Senior Supervisors Group: internationaler Bericht zum Risikomanagement
Ranghohe Vertreter der Finanzaufsichtsgremien von fünf Ländern haben heute einen gemeinsamen Bericht vorgelegt mit dem Titel „Observations on Risk Management Practices during the Recent Market Turbulence“. Dieser enthält die Ergebnisse einer Analyse, in deren Rahmen die Risikomanagementprozesse verschiedener weltweit tätiger Finanzdienstleister begutachtet wurden.

>

Mitteilung (in Englisch)

>

Bericht (in Englisch)

 
 
13. Februar 2008

Übernahmekammer der EBK hat Angebotsfrist in Sachen Implenia AG verlängert
Im Rahmen des laufenden Übernahmeangebots der LIL Investments No. 4 Ltd verlangte die Übernahmekommission (UEK) mit Empfehlung III vom 20. Dezember 2007 namentlich, dass die Zielgesellschaft Implenia AG bis spätestens 18. Januar 2008 einen aktualisierten Zwischenabschluss veröffentlicht. Diese Empfehlung wurde von Implenia AG in diesem Punkt abgelehnt. Die Übernahmekammer der EBK entschied am 12. Februar 2008 im Wesentlichen, dass Implenia AG ihren ungeprüften Jahresabschluss 2007 als aktualisierte Finanzberichterstattung spätestens am 16. Februar 2008 zu veröffentlichen hat. Die Angebotsfrist wird damit bis zum 29. Februar 2008 verlängert.

>

Verfügung vom 12. Februar 2008

 
 
31. Januar 2008

EBK-RS 05/2 "Prüfbericht" / Anpassung an Eigenmittelausweis Basel II
Das EBK-RS 05/2 "Prüfbericht" wurde per 31. Januar 2008 an den neuen Eigenmittelausweis, der von den Banken und Effektenhändlern erstmals zwingend per 31. März 2008 angewendet wird, angepasst. Die Anpassungen betreffen ausschliesslich das Kennzahlensystem im Anhang 3 des Rundschreibens. Gleichzeitig erfuhren die englische Version des Rundschreibens und analog auch jene des EBK-RS 05/1 Prüfung vereinzelte terminologische Anpassungen.

>

EBK-RS 05/2 "Prüfbericht"

 
 
29. Januar 2008

EBK veröffentlicht Bericht zur Bankinsolvenz
Der EBK-Bankinsolvenzbericht gibt einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen mit dem seit dem 1. Juli 2004 geltenden neuen Schweizer Bankeninsolvenzrecht. Zum anderen formuliert er Anliegen der EBK mit Blick auf internationale Bankinsolvenzen.

>

Bericht zur Bankinsolvenz

 
 
28. Januar 2008

EBK verabschiedet Änderungen der EBK-Geldwäschereiverordnung
Die EBK veröffentlicht die am 20. Dezember 2007 verabschiedeten Änderungen der EBK-Geldwäschereiverordnung (GwV-EBK) zur Umsetzung der Empfehlungen der Financial Action Task Force im Bankensektor. Die Änderungen der EBK-Geldwäschereiverordnung sollen auf den 1. Juli 2008 in Kraft treten.

> Kurzbericht
> Bericht der EBK über die Anhörungsergebnisse vom Dezember 2007
> Änderungen der GwV-EBK
 
 
10. Januar 2008

Übernahmekammer der EBK prüft Ablehnung der UEK-Empfehlung i.S. Sulzer AG vom 6. Dezember 2007
Mit Empfehlung vom 6. Dezember 2007 stellte die Übernahmekommission (UEK) namentlich fest, dass die Sulzer AG aufgrund des Abschlusses des Stand Still Agreements vom 10. Oktober 2007 zusammen mit Everest Beteiligungs GmbH und Renova Industries Ltd. als Mitglied einer organisierten Gruppe im Sinn von Art. 32 Abs. 1 BEHG i.V.m. Art. 27 BEHV-EBK gilt. Die Parteien lehnten diese Empfehlung ab. Die Übernahmekammer der EBK prüft diese Ablehnungen.

 
 
10. Januar 2008

Übernahmekammer der EBK prüft teilweise Ablehnung der UEK-Empfehlung III i.S. Implenia AG
Im Rahmen des laufenden Übernahmeangebots der LIL Investments No. 4 Ltd verlangte die Übernahmekommission (UEK) mit Empfehlung III vom 20. Dezember 2007 namentlich, dass die Zielgesellschaft Implenia AG bis spätestens 18. Januar 2008 einen aktualisierten Zwischenabschluss veröffentlicht. Diese Empfehlung wurde von Implenia AG in diesem Punkt abgelehnt. Die Übernahmekammer der EBK prüft diese Ablehnung. Das Übernahmeangebot läuft weiter.

 
 
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