Eidgenössische Bankenkommission  français english
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Tätigkeiten

> Struktur des Aufsichtssystems
> Aufsicht über die Banken und Effektenhändler
> Aufsicht über die Grossbanken
> Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen
> Aufsicht über das Pfandbriefwesen
> Aufsicht über die Börsen und Märkte
> Offenlegung von Beteiligungen und öffentliche Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften
> Aufsicht über die Prüfgesellschaften
> Geldwäschereibekämpfung
> Sanierungsverfahren und Bankenkonkurs
 

Aufsicht über die Prüfgesellschaften

Im Rahmen des dualistischen Aufsichtssystems delegiert die EBK die Prüfung von Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital, Investmentgesellschaften mit festem Kapital, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen, Vertreter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagefonds. Den Prüfgesellschaften, die ihrer Aufsicht unterstehen und ihr Vertrauen geniessen, räumt sie umfassende Befugnisse ein. Die Aufgaben der Prüfgesellschaften werden ordnungsgemäss überwacht und überprüft.

Der Internationale Währungsfonds empfahl die Entwicklung und Überwachung eines Qualitätskontrollprogrammes für die von den Prüfgesellschaften erbrachten Leistungen. Diese Empfehlungen, die sowohl nationale und internationale politische Entwicklungen wie auch die Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigen, wurden von der EBK umgesetzt.

Die Überwachung der für die Prüfung von Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital, Investmentgesellschaften mit festem Kapital, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen, Vertreter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagefonds anerkannten Prüfgesellschaften wurde ab 2002 verstärkt und ausgebaut. Zu diesem Zweck wurde namentlich eine Organisationseinheit geschaffen, die insbesondere überwacht, ob die Prüfgesellschaften die Voraussetzungen für ihre Anerkennung ständig erfüllen und ob sie die aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie die einschlägigen Verhaltensregeln des Berufsstandes einhalten. Die Einheit kontrolliert zudem, ob die Prüfmethoden, die die Prüfgesellschaften in den Handbüchern und Standesregeln festhalten, im konkreten Einzelfall angewendet werden. Sie unterzieht die Organisationsstruktur und Auftragsabwicklung der Prüfgesellschaften Qualitätskontrollen und analysiert deren Prüfaufwand und Honorare. Ausserdem führt sie die für die Anerkennung der Prüfgesellschaften und der leitende Prüfer sowie die für einen Wechsel der Prüfgesellschaft notwendigen Verfahren durch.

Durch die Überwachung der Prüfgesellschaften soll sowohl in der Planungs- wie auch in der Durchführungsphase der Prüfung ein hoher Qualitätsstandard sichergestellt werden. Zudem soll so sichergestellt werden, dass die Prüfberichte, die zum einen für die Aufsichts- und Kontrollorgane auf oberster Stufe und zum anderen für die EBK bestimmt sind, inhaltlich mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen übereinstimmen. Durch den Einsatz interdisziplinärer Teams entstehen zwischen der Aufsicht der Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital, Investmentgesellschaften mit festem Kapital, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen, Vertreter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagefonds einerseits und jener der Prüfgesellschaften andererseits hohe Synergien. Zudem können durch die Überwachung die Kontakte mit den Prüfgesellschaften und deren leitenden Revisoren verstärkt, die Erwartungen der EBK in Bezug auf die Prüfung präzisiert sowie wertvolle Informationen zusammengetragen werden.

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