Die Eigenmittelhinterlegung der Schweizer Versicherungsbranche gemäss Solvenz I hat sich zum dritten Mal in Folge deutlich verbessert. Ein Befund, der auch durch die Ergebnisse des zweiten Feldtests des risikobasierten Schweizer Solvenztests (SST) gestützt wird. Gleichzeitig hat sich der Rückgang der Prämieneinnahmen im vergangenen Jahr stark verlangsamt: Insgesamt wurden im Jahr 2005 50.6 Mrd. Franken eingenommen (50.7 Mrd. Franken im Vorjahr). Dies zeigen die Statistiken im Bericht über den Versicherungsmarkt Schweiz 2005 des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV), die in diesem Jahr erstmals vollständig auf der BPV-Website verfügbar sind.
Die signifikante Erhöhung des Elementarschadenrisikos weltweit und die Un-wetter im Sommer 2005 in der Schweiz machen eine Erhöhung der Deckungs-limiten in der Elementarschadenversicherung notwendig. Der Bundesrat hat die Erweiterung der Deckungslimiten gutgeheissen und die Selbstbehalte in der Aufsichtsverordnung (AVO) angepasst.
Das für Krankenzusatzversicherungen zuständige Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat die Tarifanträge für 2007 geprüft: Während im Bereich des Massengeschäfts die Prämien um durchschnittlich 1,2% pro Versicherten steigen, erhöhen sich die Spitalzusatzversicherungen Halbprivat und Privat um durchschnittlich 0,5%. Die vergleichsweise geringfügigen Anpassungen dokumentieren den erhöhten Druck auf die Branche, die effektiven Kostensteigerungen nicht in vollem Umfang auf die Versicherten überwälzen zu können.
Der Entwurf des totalrevidierten Versicherungsvertragsgesetzes liegt vor. Dieser soll unter anderem den Anliegen des Konsumentenschutzes sowie den Entwicklungen des internationalen Versicherungsvertragsrechts verstärkt Rechnung tragen. Damit sind die Arbeiten der Expertenkommission unter der Leitung von Professor Anton K. Schnyder beendet. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) beauftragt, gestützt auf den Expertenentwurf bis Ende 2007 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Monica Mächler, Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Zurich Financial Services, zur neuen Direktorin des Bundesamts für Privatversicherungen BPV ernannt. Sie folgt auf Herbert Lüthy, der nach der erfolgreichen Neuausrichtung des BPV auf Ende 2006 in den Ruhestand tritt. Monica Mächler wird ihr Amt am 1. Januar 2007 antreten.
Das Eidg. Finanzdepartement EFD hat heute die Broschüre "Finanzplatz und Finanzmarktpolitik Schweiz" in den Sprachen deutsch, französisch, italienisch und englisch publiziert. Sie ersetzt die Publikationen "Finanzplatz Schweiz" (d, f, e) sowie die "Leitlinien für die Finanzplatzpolitik" (d, f, i, e).
Herbert Lüthy hat Bundesrat Hans-Rudolf Merz von seinem Wunsch in Kenntnis gesetzt, auf Ende 2006 von seinem Amt als Direktor des Bundesamts für Privatversicherungen BPV zurückzutreten. Bundesrat Merz spricht Herbert Lüthy die Anerkennung für seinen Einsatz aus und dankt ihm für seine Arbeit, insbesondere für den erfolgreichen Aufbau einer risikobasierten Versicherungsaufsicht. Bundesrat Merz hat Massnahmen für die Regelung der Nachfolge eingeleitet.
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) nimmt die Umsetzung des Anfang 2006 in Kraft gesetzten Versicherungsaufsichtsgesetztes gut gerüstet in Angriff. Der Paradigmawechsel hin zu einer risikobasierten Aufsicht trifft auch die Versicherungsbranche in einer wirtschaftlich günstigen Phase. Direktor Herbert Lüthy hat die erfolgreiche Neuausrichtung des BPV zum Anlass genommen, seinen Rücktritt auf Ende Jahr einzureichen.
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat mit Versicherungsaufsichtsbehörden der meisten Länder der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Vereinbarungen zur administrativen Zusammenarbeit abgeschlossen. Diese ,Memorandums of Understanding" (MoU) sollen die Kooperation fördern, die vor allem bei der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen und Finanzkonglomeraten unerlässlich ist. Weiter erleichtern sie die gegenseitige Unterstützung und den Informationsaustausch, die für die Aufgaben im Bereich Versicherungsaufsicht generell erforderlich sind.
In der Schweiz soll die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre in der "Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)" zusammengefasst werden. Damit werden die Eidgenössische Bankenkommission EBK, das Bundesamt für Privatversicherungen BPV und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Kst GwG in eine einzige Behörde integriert. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Mit der Totalrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG wurde die Versicherungsvermittlung per 1. Januar 2006 in der Schweiz unter die Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) gestellt. Vorrangiges Ziel ist die Erstellung eines öffentlichen Registers. Der Eintrag in dieses Register ist für jene Vermittler resp. Makler obligatorisch, die nicht an einen Versicherer gebunden sind und stellt verschiedene Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation.