Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Krankenzusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung ist ein gefragtes Produkt: rund eine Million Schweizerinnen und Schweizer haben eine Spitalzusatzversicherung halbprivat, immerhin noch eine halbe Million sind privat versichert.

In die Aufsicht über die Krankenversicherung teilen sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG, im Eidg. Departement des Innern) für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV im Eidg. Finanzdepartement) für die freiwilligen Zusatzversicherungen. Der Aufsicht des BPV unterstehen die Privatversicherer in vollem Umfang und die Krankenkassen für die Zusatzversicherungen.

Im Bereich der freiwilligen Krankenzusatzversicherung sind die Leistungen im Unterschied zur Sozialversicherung nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Entsprechend gross ist die Vielfalt: So existieren auf dem Markt derzeit etwa 1000 Produkte mit unterschiedlichen Leistungen und Prämien: Neben den Spitalzusatzversicherungen und den Versicherungen für die Komplementärmedizin sind dies etwa Krankentaggeld- oder Zahnversicherungen.

Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 30.01.2006

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