Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Marktübersicht

Ein wesentliches Element der gruppenweiten Aufsicht ist die Überprüfung der Eigenmittelausstattung bzw. der Solvenz auf Konzernstufe. Damit die Berechnung einheitlich vorgenommen wird, hat das BPV eine Richtlinie zur Solvabilität I erarbeitet. Die Vorschriften zur geforderten Solvabilitätsspanne im Versicherungsbereich lehnen sich eng an die Vorschriften der schweizerischen Einzelaufsicht bzw. der betreffenden EU-Richtlinien an. Im Finanzbereich kommen die Regeln des Bankenaufsichtsrechts zum Zuge. Die Summe der Anforderungen im Versicherungs- und Finanzsektor wird mit den vorhandenen bzw. anrechenbaren Eigenmitteln des Gesamtunternehmens in Relation gesetzt.

Mit dieser Kennzahl wird das Risikoprofil der einzelnen Konzerne indes ungenügend berücksichtigt. In enger Zusammenarbeit mit dem BPV sind diese Versicherungskonzerne nun daran, ihre internen risikobasierten Modelle den Anforderungen des Schweizer Solvenztests SST (Solvenz II) anzupassen. Für eine risikobasierte Sicht müssen bei Konglomeraten neben den Risiken des Versicherungsbereichs ebenfalls diejenigen des Bankenbereichs (Basel II) berücksichtigt werden. Die gesamten erforderlichen Eigenmittel (Zielkapital) werden den anrechenbaren Eigenmitteln (risikotragendes Kapital) des Konzerns gegenübergestellt.




Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 25.05.2007
Priska Trachsel

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