Per 1.1.2006 überwacht die Abteilung Vermittleraufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen auch alle registrierten Versicherungsvermittler. Sie kommt damit einem Anliegen des Konsumentenschutzes entgegen und harmonisiert das inländische Recht mit den Rechtsbestimmungen der EU. Kernelement der neuen Regelung ist die Schaffung eines zentralen Bundesregisters. Das Register kann auf dem Vermittlerportal eingesehen werden.