Verordnung des BPV über die Bekämpfung der Geldwäscherei
Das BPV hat die Pflichten des Geldwäschereigesetzes auf dem Verordnungsweg konkretisiert und festgelegt, wie sie durch die Versicherungseinrichtungen zu erfüllen sind. Die revidierte Verordnung des BPV über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwV BPV; SR 955.032) trat am 1. Januar 2007 in Kraft.
Die Selbstregulierungsorganisation hat ihr Reglement innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung an die neuen Vorschriften anzupassen.
Diese Verordnung verdeutlicht die Pflichten der Versicherungseinrichtungen, setzt die Rahmenbedingungen für die Selbstregulierung im Versicherungsbereich fest, umschreibt die Aufgaben des BPV im Bereiche der Geldwäscherei und zählt die Massnahmen auf, die ihm zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Die Verordnung ist auf sämtliche Versicherungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes anwendbar, die eine Tätigkeit im Bereiche der direkten Lebensversicherung ausüben oder Anteile von Anlagefonds anbieten oder vertreiben. Die Vorschriften sind als Minimalvorschriften ausgestaltet; die SRO können zusätzliche oder strengere Bestimmungen vorsehen.
GwV BPV
(SR 955.032)
GwV BPV
Verordnung des BPV über die Bekämpfung der Geldwäscherei vom 24. Oktober 2006
Letzte Änderung: 19.02.2007 | Grösse: 488 kb | Typ: PDF