Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Swiss Quality Assessment (SQA)

Um die qualitativen Aspekte einer risikoorientierten Aufsicht zu erfassen, stellt das Bundesamt für Privatversicherungen BPV auf eine Methodologie ab, die stark durch prinzipienbasierte Vorgaben geprägt ist. Zusammen mit dem Swiss Solvency Test (SST) bildet das Swiss Quality Assessment (SQA) ein zentrales Element der neuen Versicherungsaufsicht, die mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) per 1.1.2006 eingeführt wurde. Das BPV verdichtet diese modernen Aufsichtsinstrumente mit den traditionellen Aufsichtsmitteln zu einem modernen, integrierten Gesamtkonzept, das auf die Herausforderungen der Versicherungsbranche ausgerichtet ist und gleichzeitig den Versichertenschutz stärkt.

Hauptgegenstand der qualitativen Versicherungsaufsicht sind Corporate Governance, Risikomanagement und Interne Kontrolle. Grundsätzlich gilt, dass eine qualitative Beurteilung ohne aktive Mitwirkung der Versicherungsunternehmen nicht durchführbar ist. Der Regulator baut deshalb auf den Einbezug der Unternehmen und wählt dafür die Methode der Selbstprüfung (Self Assessment).

Konzept
An die Selbstbeurteilung durch die Unternehmen schliesst sich eine Validierung durch das BPV an. Festgestellt wird, inwieweit die beaufsichtigten Versicherungsunternehmen eine auf die Gewährserfordernisse und Checks and Balances ausgerichtete Unternehmenssteuerung verwirklichen sowie ein dem Risikoprofil angemessenes Risikomanagement etabliert haben. Gleichzeitig wird geprüft, ob ein wirksames Internes Kontrollsystem aufgebaut und umgesetzt wird. Anschliessend folgt ein Risikodialog mit zentralen Exponenten der Versicherungsunternehmen. Im Bedarfsfall werden Empfehlungen abgegeben oder aufsichtsrechtliche Anordnungen getroffen.

Gesetzliche Grundlagen
Die für die Leitung, die Aufsicht und die Kontrolle sowie für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen müssen gemäss Art. 14 VAG Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. Art. 22 VAG verpflichtet jedes der Aufsicht unterstellte Versicherungsunternehmen, ein seinem Risikoprofil entsprechendes Risikomanagement aufzubauen und zu unterhalten. Das Unternehmen muss sich so organisieren, dass es alle seine wesentlichen Risiken erfassen, begrenzen und überwachen kann. Zudem hat es seine internen Geschäftsprozesse zu überwachen. Zu diesem Zwecke muss ein wirksames internes Kontrollsystem etabliert sein, das die gesamte Geschäftstätigkeit umfasst (Art. 27 VAG). Diese gesetzlichen Verpflichtungen sind konkretisiert in den Artikeln 12ff, 96ff und 195ff der AVO. In der BPV-Richtlinie 15/2006 zur Corporate Governance, zum Risikomanagement und zum Internen Kontrollsystem wird die Praxis zu diesen gesetzlichen Grundlagen erläutert.

Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 21.12.2007

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Dokumente

Typ: PDF

Rundschreiben zum Swiss Quality Assessment (SQA)
21.12.2007 | 50 kb | PDF
Typ: PDF

21.12.2007 | 51 kb | PDF
Typ: DOC

06.01.2008 | 411 kb | DOC
Typ: DOC

06.01.2008 | 396 kb | DOC

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