Partie | - |
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Domaine | Assistance administrative |
Thème | Publicité des participations |
Résumé | Die United States Securities and Exchange Commission (SEC) ersucht um internationale Amtshilfe wegen Verdachts auf Verstoss gegen Bewilligungs- und Registrierungspflichten in den USA im Zusammenhang mit dem Anbieten von digital asset securities durch die X Inc. So habe die X Inc. diese bei den Investoren als "Investment" beworben, wobei die Investoren von einer gewinnbringenden Investition hätten ausgehen können. Die SEC verfüge bereits über Informationen, die darauf hindeuten, dass die X Inc. Schweizer Konten der Bank A benutzt habe, um ca. USD 1.7 Milliarden während der Angebotsphase zu beschaffen. Ausserdem untersucht die SEC, ob die Konten der Bank A benutzt worden seien, um Zahlungen an Broker und Underwriter zu tätigen, die möglicherweise in der Angebotsphase teilgenommen hätten. Die SEC ersuchte deshalb um Kontoeröffnungsunterlagen, periodische Kontoauszüge und Angaben zu Transaktionsdetails der vorgenannten Konten, um die Verantwortlichen zu ermitteln und um näher abzuklären, ob Underwriter Gelder der X Inc. als Gegenleistung für das Werben von Investoren erhalten haben. Die Inhaberin der Konten verlangte eine anfechtbare Verfügung, da sich die SEC nicht an das Vertraulichkeitsprinzip halte und die Übermittlung unverhältnismässig sei. Die FINMA kam zum Schluss, das Amtshilfegesuch der SEC sei verhältnismässig und erachtete die Einhaltung der Prinzipien der Vertraulichkeit und Spezialität durch die SEC als gewährleistet. |
Mesure | - |
Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date de la décision | 13.04.2021 |